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Nr. 22 / 2016

Senat muss aktiv werden beim Diskriminierungsschutz an Schulen

Die GEW BERLIN fordert eine unabhängige Beschwerdestelle zum Schutz gegen Diskriminierung an Berliner Schulen – sowohl für die Pädagog*innen als auch für die Schülerinnen und Schüler. Ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten von Maryam Haschemi Yekani und Carsten Ilius bestätigt den dringenden Handlungsbedarf.

„In Berlin existieren zwar gesetzliche Regelungen gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung. Diese sind jedoch unzureichend und werden nicht wirksam durchgesetzt“, stellen Haschemi Yekani und Ilius in ihrem Gutachten fest. Die Jurist*innen kommen zu dem Schluss, dass „eine unabhängige Beschwerdestelle nicht nur sachlich notwendig, sondern auch rechtlich geboten ist.“

„Sei es wegen der Hautfarbe, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung – Diskriminierung an Schulen ist ein weitverbreitetes Problem“, betonte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN, bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens. „Häufig wissen Betroffene nicht, wie sie im Falle einer Diskriminierung reagieren sollen und wie sie sich dagegen wehren können. In unserer täglichen Arbeit an den Schulen, in den Personalräten, Frauenvertretungen und in der Beratung erleben wir, dass der Schutz vor Diskriminierung im Schulbereich oft nur unzureichend gewährleistet ist. Die Senatsverwaltung ist hier in der Pflicht zu handeln.“

Das von der GEW BERLIN in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, wie der rechtliche Rahmen einer Beschwerdestelle aussehen müsste. Die Gutachter*innen empfehlen, eine Beschwerdestelle zu schaffen, die außerhalb der hierarchischen Struktur der Schulaufsicht steht, damit sie unabhängig handeln kann. Die Stelle soll zudem niedrigschwellig und unentgeltlich zugänglich sein. Außerdem ist eine Verankerung des Diskriminierungsverbots im Schulgesetz erforderlich.

Wird eine Beschwerde wegen Diskriminierung eingereicht, soll die Beschwerdestelle den Fall umfassend prüfen. Nach der vollständigen Ermittlung des Sachverhalts teilt die Beschwerdestelle allen Beteiligten das Ergebnis der Untersuchung mit und gibt eine Empfehlung für eine angemessene Maßnahme ab. Einer Schlichtung sollte wenn möglich immer der Vorzug vor Sanktionen gegeben werden, da hier die Möglichkeit besteht, nachhaltige Lösungen zu finden, die über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten können.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46