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Nr. 60 / 2012

Warnstreik angestellter Lehrkräfte an sieben Berliner Schulen

Der Berliner Senat hat entschieden, Lehrkräfte in Berlin grundsätzlich als Angestellte zu beschäftigten. Gleichzeitig verwehrt er den angestellten Lehrkräften das Recht, grundlegende Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses, wie die Eingruppierung bzw. die Gestaltung der Arbeitszeit, tariflich zu vereinbaren.

Das bedeutet, angestellte Lehrkräfte haben nicht die gleichen Rechte wie andere Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Angestellte Lehrkräfte haben die gleichen Pflichten wie Beamte, werden aber nicht wie Beamte bezahlt und sozial abgesichert.

Aus diesen Gründen hat die GEW BERLIN den für den Tarifbereich zuständigen Senator Nußbaum zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Das hat der Senator mit Schreiben vom 07. Dezember 2012 abgelehnt.

Darum haben die zuständigen Gremien der GEW BERLIN beschlossen, an vier Gymnasien und drei berufsbildenden Schulen ab 12:00 Uhr einen Warnstreik durchzuführen.

Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Senator Nußbaum schmückt sich mit dem Wiedereintritt des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, ist aber nicht bereit, die vom Berliner Senat herbeigeführte schlechte Situation der angestellten Lehrkräfte tariflich zu verbessern. Deshalb bleibt der GEW BERLIN nur das Mittel des Streiks. Bisher wurden nur Oberschulen und berufsbildende Schulen in den Streik einbezogen, um den Unterricht für jüngere Schulkinder nicht zu beeinträchtigen.“

Die Forderungen der GEW BERLIN sind:

  • tarifliche Eingruppierungsregelungen
  • gleiches Einkommen von angestellten und verbeamteten Lehrkräften
  • Arbeitsentlastungen für junge und für ältere Lehrkräfte

Sollte der Berliner Senat auch zukünftig den angestellten Lehrkräften grundlegende Rechte verwehren, werden weitere Arbeitskampfmaßnahmen folgen.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46