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Nr. 44 / 2012

Senatsbildungsverwaltung missachtet personalrechtliche Entscheidung! Lehrer/innen und Erzieher/innen erhalten nicht das ihnen zustehende Gehalt

Seit mehr als einem Jahr verhandeln die Personalvertretungen im Schulbereich mit der Senatsbildungsverwaltung über die Anerkennung von beruflichen Vorerfahrungen bei der Eingruppierung und damit der Höhe des zu gewährenden Entgeltes. Ende August 2012 wurden nun mehrere Verfahren zu Gunsten der Beschäftigten entschieden. Danach steht Lehrkräften, Erzieher/innen, Sekretär/innen und Hausmeister/innen, die von den Entscheidungen betroffen sind, über die Erfahrungsstufe ein höheres monatliches Entgelt zu. Der Unterschied liegt zwischen 200 € und 1.300 €.

Beispielhaft seien genannt:

Frau Dr. E. verfügt über 24 Jahre Erfahrung im Unterricht und in anderen beruflichen Tätigkeiten ihres Fachgebietes. Sie unterrichtet an einem Oberstufenzentrum. Nach dem Willen der Senatsbildungsverwaltung soll sie wie eine Berufsanfängerin bezahlt werden.

Frau M. ist Erzieherin im Norden Berlins und hat drei Jahre Berufserfahrung. Bezahlt wird auch sie, als ob sie die Ausbildung gestern beendet hätte.

Die Verfahren lagen der Einigungsstelle vor. Sie hat den Betroffenen bzw. den Personalvertretungen Recht gegeben und trotzdem warten die Beschäftigten weiter auf die Würdigung ihrer Berufserfahrung und das ihnen daraus zustehende Gehalt sowie die entsprechenden Nachzahlungen. Die Senatsbildungsverwaltung ignoriert die Entscheidung der Einigungsstelle und weigert sich, Konsequenzen für eine Vielzahl weiterer Verfahren zu ziehen.

Doreen Siebernik, Vorsitzende  der GEW BERLIN: „Die Weigerung der Senatsverwaltung, die Beschlüsse der Einigungsstelle zu akzeptieren und umzusetzen, ist ein klare Missachtung. Obwohl sich die Personalvertretungen vor dem Verwaltungsgericht und der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vollständig durchgesetzt haben, ignoriert die Bildungsverwaltung diese Entscheidungen und enthält den Betroffenen mittlerweile zwischen 2.500 € und 15.000 € vor.

Wer so mit seinem Beschäftigten umgeht, zeigt, was er wirklich unter Anerkennungskultur und Wertschätzung versteht. Die GEW BERLIN wird nun ihre Mitglieder vor den Arbeitsgerichten unterstützen, um ihnen endlich zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46