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Nr. 56 / 2013

Senatsverwaltung will in gültiges Tarifrecht eingreifen

Mit dem Organisationsrundschreiben vom 20. November 2013 bringt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft endlich Licht in das Dunkel um die Beendigung der Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte. Dieses Schreiben offenbart nun die klare Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrkräfte von 7 Tagen pro Schuljahr. Mit dieser Regelung soll in bestehende Tarifrechte eingegriffen werden, und es ist der Versuch Alt und Jung zu spalten. Zudem werden die Lehrkräfte aufgefordert, im Vorgriff auf eine noch nicht existierende Rechtsgrundlage aktiv zu werden.

Zum Hintergrund:

Angestellte Lehrkräfte, die am 1. September 2008 mindestens 50 Jahre alt waren und seit dem 28. Februar 2005 beim Land Berlin beschäftigt sind, haben nach § 66 Angleichungs-TV Land Berlin einen besonderen tarifvertraglichen Anspruch auf Stundenabminderung ab dem 56. Lebensjahr. Ansonsten gelten für sie nach § 44 Nr. 2 TV-L die Arbeitszeitregelungen der Beamtinnen und Beamten.

Nun beabsichtigt die Bildungssenatorin laut ihrer Presseerklärung vom 21. April 2013 für verbeamtete Lehrkräfte die Wiedereinführung von Altersermäßigungen bei gleichzeitiger Abschaffung der jährlichen Gutschriften auf den Arbeitszeitkonten. Die Abschaffung der Arbeitszeitguthaben würde wegen der tarifvertraglichen Verweisung auf das Beamtenrecht ebenso für alle angestellten Lehrkräfte gelten, auch für die Lehrkräfte, die einen tarifvertraglich geschützten Anspruch auf Altersermäßigung haben. Für die neuen Altersermäßigungen soll das aber nur eingeschränkt gelten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat im Schreiben an die Schulen zur Planung des kommenden Schuljahres angekündigt, dass anderweitige Ansprüche auf Altersermäßigungen angerechnet würden. Damit würden dann die tariflichen Ansprüche auf Altersermäßigung für einen Teil der angestellten Lehrkräfte entfallen.

Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Das ist ein nicht hinnehmbarer Versuch, ältere angestellte Lehrkräfte um ihre tariflichen Ansprüche zu bringen. Wir werden das rechtlich prüfen lassen und fordern Frau Scheeres auf, diesen Eingriff in bestehende tarifliche Ansprüche rückgängig zu machen. Außerdem erwarten wir, dass die Verwaltung rechtsstaatlich handelt und sich nicht auf Regelungen in der Arbeitszeitverordnung beruft, die es bisher noch gar nicht gibt.

Darüber hinaus kritisieren wir, dass bei diesen umfänglichen Neuerungen der Schulorganisation weder der Hauptpersonalrat noch die Gesamtfrauenvertreterin beteiligt wurden. Darin sehen wir einen groben Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte gewählter Beschäftigtenvertretungen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46