Zum Inhalt springen

Nr. 29 / 2017

Studentische Beschäftigte protestieren bei Kanzlerwahl

Anlässlich der Wahl eines neuen Kanzlers an der TU Berlin haben die studentischen Beschäftigten ihren Protest in die Sitzung des Kuratoriums der Universität getragen. Mit ihrer Aktion brachte die Initiative TVStud das Kuratorium dazu, sich mit einem Antrag der Studierenden zur Unterstützung ihrer Tarifforderungen zu befassen.

Mit dem Antrag forderten die Studierenden das Kuratorium auf, sich zum Ausgleich des Reallohnverlustes seit der letzten Tariferhöhung 2001 sowie zu einer erweiterten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die nicht krankengeldberechtigten studentischen Beschäftigten zu bekennen.

Der Antrag wurde vom Kuratorium mit breiter Mehrheit abgelehnt. Stattdessen sprach sich das Gremium unkonkret für eine substanzielle Lohnerhöhung aus und beschwor die soziale Verantwortung der TU. Ähnlich lautende Beschlüsse hatte das Kuratorium in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gefasst, stets ohne Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten.

Philipp Tolios, Mitglied der Tarifkommission von ver.di und GEW brachte seine Unzufriedenheit zum Ausdruck: „Die Zeiten für solche abstrakten Aussagen ohne Konsequenzen sind vorbei. Unsere Forderungen sind sehr konkret. Ebenso die Weigerung der Hochschulen, sich in drei Verhandlungsrunden nennenswert auf uns zuzubewegen. Sie lehnen jede Verantwortung für den Reallohnverlust der letzten 16 Jahre ab. Wachsweiche Beschlüsse des Kuratoriums werden daran nichts ändern. Dafür braucht es klare Aussagen.“

Während die Vorsitzende des Gremiums, die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, in der Beratung versuchte, Kompromisslinien auszuloten sprach sich der Vertreter des Senats im Kuratorium, Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach, deutlich gegen den Antrag der studentischen Beschäftigten aus. Aus seiner Sicht greift ein solcher Beschluss in die Tarifautonomie ein.

Tarifkommissionsmitglied Laura Haßler dazu: „Es ist nicht hinnehmbar, dass der Politik Tarif- und Hochschulautonomie immer dann einfallen, wenn sie einen Vorwand zur Untätigkeit liefern. Wir haben nicht vergessen, dass die Tarifflucht des Landes Berlin im Jahr 2003 diese Situation erst hervorgerufen hat. Damals übte der Senat enormen Druck auf die Hochschulen aus, aus dem öffentlichen Arbeitgeberverband auszutreten. Da waren weder Hochschul- noch Tarifautonomie ein Hindernis. Das Land trägt Mitverantwortung. Wir erwarten, dass es sich entsprechend verhält.“

Vor der letzten Verhandlungsrunde am 20. Juni hat sich der Konflikt damit verschärft. Die Studierenden kündigten weitere Aktionen an, sollte die Hochschulseite weiterhin kein Entgegenkommen zeigen. Die TU Berlin ist mit 2.600 studentischen Beschäftigten die größte Arbeitgeberin für studentische Beschäftigte.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46