Zum Inhalt springen

Nr. 43 / 2017

Tarifvertrag zum Jahresende gekündigt

Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte der Berliner Hochschulen zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt. Damit ist der Weg frei für Arbeitskampfmaßnahmen zu Beginn des nächsten Jahres.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber die Hochschulen haben uns keine Wahl gelassen“, sagte Matthias Neis, Verhandlungsführer für ver.di. „Statt ernsthafte Angebote vorzulegen, spielen sie auf Zeit. Die gewerkschaftliche Tarifkommission der studentischen Beschäftigten hat deshalb mit großer Mehrheit die Kündigung des Tarifvertrages empfohlen, dem die zuständigen Gremien in ver.di und der GEW BERLIN gefolgt sind.“

Ausschlaggebend für die Kündigung des Tarifvertrages waren vor allem zwei Punkte: Die Hochschulen sind bisher nicht bereit, den Lohnverfall, der sich durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in den letzten 16 Jahren aufgebaut hat, anzuerkennen. Darüber hinaus weigern sie sich, die Löhne der studentischen Beschäftigten an die künftige Lohnentwicklung der anderen Hochschulbeschäftigten anzukoppeln.

„Wir kommen am Verhandlungstisch offensichtlich nicht weiter“, stellte Udo Mertens fest, der für die GEW BERLIN die Verhandlungen führt. „Mit der Kündigung des Tarifvertrages erhöhen wir den Druck auf die Hochschulen, endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, das dem hohen Stellenwert der Arbeit der etwa 8.000 studentischen Beschäftigten gerecht wird. Natürlich bleiben wir weiter verhandlungsbereit“, betonte Mertens.

Franziska Hamann-Wachtel, studentisches Mitglied der Tarifkommission ergänzte: „Ohne uns studentische Beschäftigte steht der Hochschulbetrieb still. Wir lassen uns deshalb nicht weiter als Beschäftigte zweiter Klasse behandeln. Jetzt werden wir zeigen, dass wir es ernst meinen.“

Hintergrund:
Seit April dieses Jahres gab es vier Verhandlungsrunden mit den Berliner Hochschulen unter Federführung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Berlin (KAV). Das letzte Angebot der Arbeitgeber sah eine Anhebung des Stundensatzes von 10,98 Euro auf 12,13 Euro zum 1. Januar 2018 und auf 12,35 Euro zum 1. Januar 2021 vor, gültig bis mindestens Ende 2022, ohne Anbindung an die weitere Lohnentwicklung der anderen Hochschulbeschäftigten, ohne Weihnachtsgeld und mit weniger Urlaubstagen als für die anderen Beschäftigten.

Alle weiteren Forderungen der studentischen Beschäftigten, beispielsweise nach längerer Lohnfortzahlung bei Krankheit oder der Festlegung angemessener Vor- und Nachbereitungszeiten für Tutorien lehnten die Hochschulen bisher rundweg ab. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46