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Nr. 23 / 2013

Urteil: Berliner Lehrkräfte dürfen streiken

Das Landesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom Montag den Berliner Lehrkräften das Streikrecht für ihre Tarifforderungen zugesprochen. Ein entsprechender Antrag des Landes Berlins auf einstweilige Verfügung, mit dem Ziel der Absage des Streiks, wurde in allen Punkten abgewiesen. Damit dürfen morgen auch die zentralen Prüfungen bestreikt werden. Der vorsitzende Richter erklärte das Land Berlin zum Verhandlungspartner für die Forderungen der GEW BERLIN nach einer tariflichen Eingruppierungsregelung und nach alternsgerechten Arbeitsbedingungen.

Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Das Urteil ist eine klare Niederlage für den Senat. Er und insbesondere Finanzsenator Nußbaum können sich jetzt nicht mehr hinter der Tarifgemeinschaft der Länder verstecken. Das Land Berlin kann und muss jetzt mit uns in Verhandlungen treten für eine Entgeltordnung und alternsgerechte Arbeitsbedingungen. Heute hat der Senat Mehrarbeit für Lehrerinnen und Lehrer verkündet. Das wird zusätzliche Unruhe in die Kollegien bringen. All das zeigt: Wir brauchen einen Tarifvertrag.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46