Zum Inhalt springen

Nr. 52/2022

Verbeamtung von Lehrkräften: Geplante Zulage kein wirklicher Ausgleich

Die am gestrigen Montag verkündete Zulage für angestellte Lehrkräfte als Nachteilsausgleich zur Verbeamtung bewertet die GEW BERLIN sehr kritisch. Demnach sollten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, eine finanzielle Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich bekommen. Angestellte Kolleg*innen, die A16-Funktionsstellen bekleiden, 250 Euro.

Die Delegierten des SPD-Landesparteitags haben im Oktober 2019 der Verbeamtung von Lehrkräften nur unter der Bedingung zugestimmt, dass angestellte Lehrkräfte vier Stunden weniger unterrichten müssen. Damit hat die SPD im letzten Jahr auch um Stimmen zur Abgeordnetenhauswahl geworben. Die gestern vorgestellte Zulage ist hiervon weit entfernt“, kritisierte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN.

Die Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften sind mit 250 oder 300 Euro nicht auszugleichen. Dabei wäre anderes möglich“, betonte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik in der GEW BERLIN. „Die von der GEW schon lange vorgeschlagene Lösung im geltenden Tarifvertrag sieht die Möglichkeit einer Zulage von bis zu 900 Euro vor. Rot-Grün-Rot will sich hierauf nicht einlassen, weil es eben nicht um einen fairen Nachteilsausgleich und eine faire Verbeamtung geht“, so Mertens.

Im bestehenden Tarifvertrag TV-L (§ 16 Abs. 5 TV-L) gibt es die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen von bis rund 900 Euro. Dort heißt es: „Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.“ „Es gibt keinen sachlichen Grund, warum, wie die Senatsfinanzverwaltung behauptet, eine solche Zulage nicht TdL-konform sein soll – schließlich steht der Passus so im Tarifvertrag. Die einschlägigen Kommentare zum TV-L sehen das genauso“, sagte Mertens. 

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik in der GEW BERLIN, wies auf die immer noch offenen Fragen hin: „Der Nachteilsausgleich muss für alle Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, dauerhaft gelten. Wir erwarten hierzu eine eindeutige Regelung im Gesetz. Unklar bleibt außerdem: Werden auch Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge entrichtet, um auch die Nachteile gegenüber der Pension zu mildern? Können sich Kolleg*innen auch später noch für die Verbeamtung entscheiden, wenn sie jetzt die Zulage wählen? Wir fordern Senat und Bildungsverwaltung auf, die Kolleg*innen hierüber schnellstmöglich ausführlich zu informieren. Nur so gibt es eine echte Auswahl zwischen Optionen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46