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Nr. 10/2023

Verbesserungen für Erzieher*innen im öffentlichen Schuldienst

Heute wurde die neue Fassung der Dienstvereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DVmpA) unterschrieben. Die Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen sowie des Personalrats der berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen, Marion Leibnitz und Tamara Gerth, unterzeichneten gemeinsam mit Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse die Vereinbarung. Damit werden die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der öffentlich Beschäftigten Erzieher*innen in Ganztagsschulen neu geregelt.

„Erzieher*innen arbeiten hoch professionell und im Team. Sie gestalten Bildungsprozesse und sichern den Zweiklang zwischen informellem und formalem Lernen professionsübergreifend ab. Sie führen Elterngespräche, arbeiten mit dem Jugendamt und führen Hausbesuche durch. Mit der neuen Regelung haben unsere Kolleg*innen praktisch mindestens eine Stunde mehr Zeit zur Verfügung“, erklärte Marion Leibnitz, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen.

Bisher wurden den Kolleg*innen vier Stunden pro Woche für mittelbare pädagogische Arbeit zugestanden. Ein Großteil dieser Zeit wurde jedoch alleine durch die Teilnahme an den Dienstbesprechungen aufgebraucht. Die neue Fassung regelt nun, dass Dienstbesprechungen nicht zur mittelbaren pädagogischen Arbeit zählen. Weiter ist jetzt vereinbart, dass Erzieher*innen einen Zugang zu einem digitalen Arbeitsplatz erhalten und nach Absprache mit der Schulleitung die Zeiten der Vor- und Nachbereitung auch außerhalb der Schule stattfinden können.

„Ich beglückwünsche unsere Personalrät*innen. Nach der Evaluation der Dienstvereinbarung und zähen Gesprächen mit der Bildungsverwaltung, die sich über mehrere Jahre hinzogen, konnten Verbesserungen für die Kolleg*innen erreicht werden“, erklärte Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN. „Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Dienstvereinbarung kann daher nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zum politischen Ziel von neun Stunden für mittelbare pädagogische Arbeit sein. Dafür wird sich die GEW BERLIN weiterhin einsetzen.“

Mit dem Abschluss der neuen Dienstvereinbarung wurde den Bedarfen der Kolleg*innen teilweise Rechnung getragen. Rechnet man alle Arbeitsprozesse einer Erzieher*in im Schuldienst zusammen wird deutlich, dass mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung benötigt wird. Unklar bleibt, wie der Zuwachs an Vor- und Nachbereitungszeit gestemmt werden soll. „Ohne eine Personalverbesserung im Ganztag können diese Zeiten nicht abgedeckt werden. Wenn Berlin verlässliche Ganztagsschulen will, dann muss das System ganzheitlich gedacht werden“, sagte Regulin weiter.

Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für Erzieher*innen, die bei einem freien Träger an einer Ganztagsschule beschäftigt sind. Die wenigsten Kolleg*innen haben hier vergleichbare Regelungen. Das Land Berlin könnte das ändern und gleiche Arbeitsbedingungen für alle Erzieher*innen regeln. Bisher ist die Senatsverwaltung auf diesem Auge blind.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46