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Nr. 12 / 2018

Versteckte Kitagebühren durch Zuzahlungsregelung? Obergrenzen für Kita-Zuzahlungen vereinbart

Das Thema Zuzahlung für zusätzliche Kitaleistungen setzte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereits bei der Novellierung des KitaFÖGs (Kindertagesstättenförderungsgesetz) deutlich auf die Tagesordnung.

Die Abschaffung der Kitagebühren im Land Berlin sichert den kostenfreien Zugang zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Das verbindliche Berliner Bildungsprogramm ist Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kitas. Aus Sicht der GEW BERLIN muss die Umsetzung dieser Vorgaben finanziell abgesichert sein!

„Dass neben nachvollziehbaren Zuzahlungen für Frühstück oder Vesper, hohe Summen für Frühenglisch- oder Yogakurse eingefordert werden zeigt doch, dass den Kitas die Mittel fehlen, Projekte dieser Art eigenständig anzubieten.“ fällt Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN auf.

Alle Kinder sollen gleiche Chancen für das Bildungsangebot in der Kita haben. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, welche Angebote innerhalb einer Kita für Kinder bereitstehen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhofft sich von der Zuzahlungsregelung, den Wildwuchs an Zuzahlungen einzudämmen und mit der festgesetzten Obergrenze die Höhe der Zuzahlungen zu begrenzen. Ein Stufenmodell wonach die bürokratischen Hürden analog mit der Höhe der Zuzahlung für den Träger steigen, soll verhindern, dass eine Vielzahl der Träger Zuzahlungen in Höhe der Obergrenze verlangen.

„Wir hoffen, dass die jetzt vereinbarte Regelung tatsächlich Zuzahlungen effektiv reguliert, denn zu viele Kinder und ihre Familien sind in Berlin von Armut betroffen. Deshalb dürfen Kinder in Kitas, deren Eltern nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, nicht benachteiligt werden.“ meint Christiane Weißhoff, Leiterin des Vorstandsbereiches Kinder,- Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW BERLIN.

Das KitaFöG regelt eindeutig, dass Eltern nicht zu Zuzahlungen verpflichtet werden dürfen und ihnen ein Kitaplatz zusteht. Jedoch: „In Zeiten des Kitaplatzmangels können sich Träger und ihre Einrichtungen Eltern aussuchen. Wer bitte überprüft, ob hier nicht Eltern, die keine Zuzahlungen leisten können oder wollen der Kitaplatz verwehrt wird?“ fragt sich die GEW-Vorsitzende Siebernik und fordert gleichzeitig die Schaffung einer Ombudsstelle für Eltern. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46