Wegweiser zum GEW-Rechtsschutz
Sie haben ein Rechtsproblem?
- Sammeln Sie die Unterlagen, die Sie zu der strittigen Sache haben, z.B. das auslösende Schreiben Ihrer Behörde, den Brief eines aufgebrachten Schülervaters, Ihre Eingruppierungsunterlagen o.a.
- Notieren Sie den Inhalt wichtiger Gespräche oder Telefonate, in denen Sie etwas rechtlich für Sie Beunruhigendes erfahren haben (Gedächtnisprotokoll).
- Kopieren Sie die Schriftstücke. Bewahren Sie die Originale sorgfältig auf und verschicken Sie nur Kopien.
- Achten Sie besonders auf einzuhaltende Fristen!
Zur GEW-Rechtsschutzstelle
- Melden Sie sich frühzeitig und vor Beauftragung eines Rechtsbeistands telefonisch bei Ihrer Rechtsschutzstelle.
- Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor.
- Ihre Rechtsschutzstelle wird
- eine erste Einschätzung der Möglichkeiten vornehmen und Sie beraten,
- möglicherweise von weiterer rechtlicher Verfolgung abraten oder
- Ihnen das weitere rechtliche Vorgehen erläutern und Ihnen gegebenenfalls ein persönliches Gespräch anbieten (dazu bringen Sie bitte Ihre Unterlagen mit.),
- Ihnen rechtliche Schritte vorschlagen und erläutern, die Sie selbst unternehmen können (z. B. das Einlegen eines Widerspruchs),
- Sie bei der Behörde oder bei Gericht vertreten oder Ihnen eine in Ihrer Sache erfahrenen Rechtsvertretung (DGB-Rechtsstelle oder Rechtsanwaltsbüro) benennen. Die Entscheidung über die Rechtsvertretung trifft die GEW-Rechtsschutzstelle.
Der Rechtsschutzantrag
- Füllen Sie den Rechtsschutzantrag (GEW-Formular) aus.
- Legen Sie Kopien der für die Sache relevanten Unterlagen bei.
- Fertigen Sie eine Falldarstellung und fügen Sie diese bei.
- Senden Sie alle diese Unterlagen an Ihre Rechtsschutzstelle.
Rechtsschutzbescheid der GEW-Rechtsschutzstelle
Lesen Sie die Entscheidung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle sorgfältig. Sie sagt insbesondere, was jetzt unternommen werden soll, z.B. welcher Rechtszug verfolgt wird. Auch wird in der Zusage die Rechtsvertretung benannt, die Sie mit der Wahrnehmung Ihrer Rechtssache beauftragen sollen.
Bei Ihrer Rechtsvertretung
- Setzen Sie sich mit der von der GEW-Rechtsschutzstelle benannten Rechtsvertretung in Verbindung.
- Legen Sie der Rechtsvertretung Ihre GEW-Rechtsschutzzusage und die Kopien Ihrer Unterlagen vor und besprechen Sie mit ihr Ihren Fall.
- Hören Sie die Einschätzung Ihrer Rechtsvertretung über die Aussichten in Ihrer Sache.
- Beauftragen Sie die Rechtsvertretung mit der Vertretung, die dann in Ihrem Auftrag Ihre Sache vertritt.
- Treffen Sie ohne vorherige schriftliche Genehmigung Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle keine Honorarvereinbarung mit Ihrem Anwalt und leisten Sie auch keine Vorschusszahlungen.
- Verfolgen Sie den Verlauf Ihres Verfahrens durch Kontakt mit Ihrer Rechtsvertretung.
- Informieren Sie laufend Ihre GEW-Rechtsschutzstelle über den Fortgang des Verfahrens oder vereinbaren Sie mit Ihrer Rechtsvertretung, dass diese die GEW-Rechtsschutzstelle informiert.
Abschluss eines Rechtszuges
- Unterrichten Sie Ihre GEW-Rechtsschutzstelle über den Ausgang des Rechtszuges (durch Kopie des Bescheids, des Urteils o. ä.). Tun Sie dies bitte auch dann, wenn die Sache für Sie positiv ausgegangen ist.
- Legen Sie Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle alle eingehenden Rechnungen sofort vor, damit die Rechnungen geprüft und fristgerecht bezahlt werden können.
- Bezahlen Sie Gerichtskostenrechnungen bitte vorab selbst, weil diese sehr kurze Zahlungsfristen haben. Geben Sie dann die Rechnungen und den Einzahlungsbeleg an Ihre Rechtsschutzstelle, damit Ihnen der Verauslagte Betrag erstattet werden kann.
Der nächste Rechtszug, die höhere Instanz
- Besprechen Sie mit Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle und Ihrer Rechtsvertretung, ob der Gang in den nächsten Rechtszug sinnvoll ist.
- Stellen Sie einen neuen Rechtsschutzantrag, wenn Sie in den nächsten Rechtszug gehen wollen oder wenn ein von der Gegenseite eingelegtes Rechtsmittel abgewehrt werden soll.
Ab hier geht es wieder bei Ziffer 2 weiter.
Anmerkungen
Rechtszüge können sein: Widerspruchsverfahren bei Behörden, Klagen bei Gerichten, Berufungen bei Obergerichten, Revisionsverfahren bei obersten Gerichten, Verfassungsbeschwerden. In der Regel wird Rechtsschutz zunächst für nur jeweils einen Rechtszug zugesagt. Je nach Ausgang wird dann über den Rechtsschutz für die folgenden Rechtszüge entschieden.
Recht haben und Recht bekommen
Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden, zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen.
In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtssprechung, das heißt die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies auch durch immer neue Klagen vor Gericht nicht mehr ändern. Es wäre eine nutzlose Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen, wenn wir unsere Mitglieder in diesen Fällen ohne völlig neue Argumente weiter prozessieren lassen würden.
Diese Umstände können dazu führen, dass Ihre GEW-Rechtsschutzstelle Ihren Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir Ihr Verständnis. Sie können aber Entscheidungen Ihrer GEW-Rechtsschutzstelle innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Hauptvorstand der GEW anfechten.
Wir wünschen Ihrer Rechtssache einen erfolgreichen Verlauf!
Aus der Broschüre „Wegweiser zum GEW-Rechtsschutz“
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
Bundesstelle für Rechtsschutz
Reifenberger Straße 21
60489 Frankfurt am Main