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Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischen Fächerschwerpunkt (DVmpA)

Am 1. Februar 2017 ist Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit (DVmpA) in Kraft getreten. Seitdem stehen allen Kolleg*innen 4 Stunden je Woche mittelbare pädagogische Arbeit zu.

2020

Nach dreijährigen Bestehen der DV mpa wurde sie, wie in der Dienstvereinbarung vereinbart, im Auftrag der Senatsverwaltung durch Prof. Dr. Michael Brodowski und Prof. Dr. Heinz Stapf-Finé (beide ASH) evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation sprechen für eine durchwachsene Umsetzung an den Schulen. Insgesamt wird durch die Evaluation allerdings deutlich, dass die mittelbare pädagogische Arbeit durch die Dienstvereinbarung einen sicheren und strukturierteren Stand für die Erzieher*innen an den Schulen bekommen hat. Die Umsetzung ist allerdings nur mit einer gesicherten Personallage und der Unterstützung durch die koordinierenden Erzieher*innen aber vor allem durch die Schulleitung möglich.

 

2019

Nach zähem Ringen und beständigen Nachhaken hält Senatorin Scheeres endlich ihr Wort. Ab sofort könnt ihr die Dienstvereinbarung zu mittelbaren pädagogischen Arbeit an den Berliner Ganztagsschulen evaluieren. Wenn du also Erzieher*in an einer öffentlichen Ganztagsschule bist, solltest du unbedingt an der Evaluation teilnehmen. Die Regelungen zur Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieher*innen sind nicht ausreichend und werden teilweise nur zu Genüge umgesetzt. Nimm an der Evaluation teil und gestalte so deinen Arbeitsplatz! Den Link zur Befragung bekommst du im Schulsekretariat.

Am 1. Februar 2017 ist Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit (DVmpA) in Kraft getreten. Seitdem stehen allen Kolleg*innen 4 Stunden je Woche mittelbare pädagogische Arbeit zu. In der DVmpA wurde 2017 festgehalten, dass nach einer Laufzeit von 18 Monaten diese evaluiert werden soll (§ 5 Evaluation). Zwar wurden diese 18 Monate nicht ganz eingehalten, jedoch wird durch das Hinwirken der GEW BERLIN und des Gesamtpersonalrats die Evaluation  nun doch durchgeführt. 

Wir bitten dich um deine Beteiligung an der Evaluation! Mach deutlich, was noch fehlt, damit auch Du deine pädagogische Arbeit noch besser gestalten kannst.

2017

Am 23.09.2015 wurde nach mehrjährigen Verhandlungen die DVmpA zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem Gesamtpersonalrat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie dem Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgeschlossen. 

Diese Dienstvereinbarung sichert den Erzieher*innen an den Berliner Ganztagsgrundschulen (die beim Land Berlin beschäftigt sind), einen Anspruch von mindestens vier Stunden in der Woche für die mittelbare pädagogische Arbeit. Die GEW BERLIN begrüßt den Abschluss der Dienstvereinbarung, stellt allerdings auch fest, dass sie lediglich ein Einstieg sein kann. Notwendig wäre ein zeitlicher Umfang von mindestens neun Stunden wöchentlich.