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Wie geht's im Job? Auswertung der Befragung von Erzieher*innen in Schulen

Die Fachgruppe Schulsozialarbeit hat ihre Mitglieder, die im offenen (OGB) bzw. gebundenen (GGB) Ganztagsbetrieb der Grundschulen / sonderpädagogischen Förderzentren tätig sind, nach ihren Arbeitsbedingungen befragt.

Die Kolleg*innen wurden befragt nach verschiedenen Aspekten ihrer Arbeitsbedingungen bzw. den daraus resultierenden Belastungen. Das zentrale Ergebnis lautet: Es werden klare Regelungen und individuelle Rechtsansprüche der Erzieher*innen über den zeitlichen Umfang der verschiedenen Aufgabeninhalte innerhalb ihrer Gesamtarbeitszeit benötigt. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen über die Vor- und Nachbereitungszeit sowie für andere Aufgaben der mittelbaren pädagogischen Arbeit, eine Begrenzung der Zeit für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten (ohne die Vertretung von Lehrkräften bei Unterrichtsausfall!).

Verankert sollten solche Regelungen in einem Tarifvertrag werden. Nach wie vor ist natürlich auch eine bessere Personalausstattung erforderlich. Sie allein wird das Problem allerdings nicht lösen. Selbst wenn es mehr Erzieher*innen an den Schulen geben sollte, bedarf es klarer tariflicher Regelungen über die zeitlichen Anteile der verschiedenen Arbeitsaufgaben.

Wir alle wissen, dass auch die Lehrer/-innenausstattung völlig unzureichend ist. Bleibt es, wie es ist, sind die Erzieher*innen weiterhin die stille Reserve, die nach Bedarf und in Mangelsituationen herangezogen werden kann.