
Neue Ausführungsvorschriften für Veranstaltungen
Maximalbeträge für Schulfahrten etc.
Seit 17.1.23 gelten neue Ausführungsvorschiften für Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen). Sie erhalten präzisere Regelungen zum Vertragsabschluss, zu den Dienstreisekosten und zum Datenschutz, die die GEW BERLIN grundsätzlich begrüßt.