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Informationen zur Auszahlung des Streikgeldes

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Du hast deine Streikteilnahme an einem Streik der GEW BERLIN über das Formular auf www.streikliste.de dokumentiert. Danke dafür!

Wenn du dann in einigen Wochen (manchmal dauert es auch Monate) den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst, schicke bitte (gern per Mail) eine Kopie deines Entgeltnachweises (einschließlich der Nachberechnungsbelege), aus denen sich die streikbedingten Gehaltsabzüge ergeben, an die Kolleginnen unserer GEW-Mitgliederverwaltung. Du kannst entweder Papierkopien in die Geschäftsstelle der GEW BERLIN schicken oder aber digitale Kopien in Form einer PDF an mitgliedsverwaltung(at)gew-berlin(dot)de (bitte keine JPG und keine andere Fotoformate). Füge bitte für Nachfragen eine Telefonnummer bei, falls wir in der Mitgliederdatei keine aktuelle Telefonnummer von Dir haben sollten.

Gemäß Punkt 1.3 der Richtlinien für die Entnahme von Mitteln aus Kampf- und Unterstützungsfonds (Satzung der Bundes-GEW Seite 47)  ist die Streikunterstützung zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.

Die Kolleginnen werden sich dann um die Berechnung und Überweisung des Streikgeldes kümmern. Da nach einem Streik viele derartige Anfragen parallel bei uns eingehen, bitten wir um etwas Geduld.

Vielen Dank für deine Streikteilnahme.

Deine GEW BERLIN.