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Streikgeldauszahlung im Erzwingungsstreik

Bei einem unbefristeten Erzwingungsstreik wird das Streikgeld alle zwei Wochen ausgezahlt. Die Höhe des Streikgeldes beträgt pro Streiktag das Dreifache des aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags, zuzüglich fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung des Streikgeldes mitberücksichtigt. Für Mitarbeitende, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung befinden, wird der tatsächliche Nettogehaltsabzug erstattet.

Beispielrechnung
Mitgliedsbeitrag = 0,77 % des Gehalts I z.B. EG S8a Stufe 3 I 3.574,40 €  (Grundgehalt inkl. Inflationsausgleich)
Beitrag = 0,77% × 3.574,40 €  = 27,52 Euro 
Da der monatliche Beitrag aufgerundet wird, beträgt der Beitrag 28 Euro.
Rechnung I 28 € Beitrag * 3 = 84 € pro Tag I + ggf. 5 Euro pro Kind
Probe: 84 € pro Tag * 30 Tage = 2520,00 Euro 

Basis der Streikgeldauszahlung
Die Auszahlung des Streikgeldes orientiert sich an deinem Mitgliedsbeitrag, der auf Grundlage deines hinterlegten Gehalts berechnet wird. Wichtig ist, dass dein Gehalt korrekt in unserem System hinterlegt ist. Falls dies noch nicht geschehen ist, solltest du dies spätestens bis zum 30.09. in deinem Mitgliedsbereich nachholen. Dies kannst du einfach online über „Mein GEW“ erledigen: https://www.gew.de/anmeldung. Wenn dein bei uns hinterlegtes Gehalt schon länger hinter deinem echten Gehalt zurückfällt, behalten wir uns vor, die Mitglieds-Beiträge für das laufende und vorherige Quartal rückwirkend anzupassen. 

Wie werden meine Kinder erfasst?
Während des Erzwingungsstreiks gibt es im Streikgeldformular eine Rubrik „Anzahl Kinder“. Hier gibst du die Anzahl deiner (eigenen) unterhaltspflichtigen Kinder unter 18 Jahren an. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis erforderlich sein.

Meine ausgezahltes Streikgeld ist geringer als mein Entgelt?
Voraussetzung ist, dass dein Mitgliedsbeitrag korrekt hinterlegt ist. Sollte dein erhaltenes Streikgeld dennoch von deinem regulären Entgelt abweichen (z.B. weil Zulagen nicht in den Mitgliedsbeitrag einfließen), kannst du diesen Einkommensverlust nach Ende des Streiks bei uns melden. Wir prüfen dann eine Nachzahlung. Dafür benötigen wir einen Nachweis über dein tatsächliches Gehalt sowie die bereits erhaltenen Streikgeldzahlungen. Diese Prüfung kann erst nach Beendigung des Streiks erfolgen und einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Wie funktioniert die Streikgeldzahlung bei Teilzeitbeschäftigten? 
Auch Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit sich auf weniger als fünf Tage in der Woche verteilt, erhalten für alle Tage, an denen der Streik ununterbrochen andauert, Streikgeld. Wie Vollzeitbeschäftigte erhalten sie auch Streikgeld für Feiertage und Wochenenden, wenn darüber hinaus gestreikt wird. Das ergibt sich aus der Berechnung des Streikgelds als Dreifaches des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Damit wird annäherungsweise der Nettolohnabzug ausgeglichen, den der Arbeitgeber ebenfalls für jeden Tag (nicht nur Arbeitstag!) vornehmen darf. Sie müssen sich nur an den Tagen in die Streiklisten eintragen, an denen sie aktiv streiken. Wir empfehlen, entsprechende Angaben direkt in die Streiklisten aufzunehmen, z.B. „Meine wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf folgende Tage:“.

Streikgeldauszahlung im Warnstreik

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Du hast deine Streikteilnahme an einem Streik der GEW BERLIN über das Formular auf www.streikliste.de dokumentiert. Danke dafür!

Wenn du dann in einigen Wochen (manchmal dauert es auch Monate) den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst, schicke bitte (gern per Mail) eine Kopie deines Entgeltnachweises (einschließlich der Nachberechnungsbelege), aus denen sich die streikbedingten Gehaltsabzüge ergeben, an die Kolleginnen unserer GEW-Mitgliederverwaltung. Du kannst entweder Papierkopien in die Geschäftsstelle der GEW BERLIN schicken oder aber digitale Kopien in Form einer PDF an mitgliedsverwaltung(at)gew-berlin(dot)de (bitte keine JPG und keine andere Fotoformate). Füge bitte für Nachfragen eine Telefonnummer bei, falls wir in der Mitgliederdatei keine aktuelle Telefonnummer von Dir haben sollten.

Gemäß Punkt 1.3 der Richtlinien für die Entnahme von Mitteln aus Kampf- und Unterstützungsfonds (Satzung der Bundes-GEW Seite 47)  ist die Streikunterstützung zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.

Die Kolleginnen werden sich dann um die Berechnung und Überweisung des Streikgeldes kümmern. Da nach einem Streik viele derartige Anfragen parallel bei uns eingehen, bitten wir um etwas Geduld.

Vielen Dank für deine Streikteilnahme.

Deine GEW BERLIN. 

Ein Streik ist eine besondere Situation, die gerade in sozialen und pädagogischen Einrichtungen Unsicherheit verursacht. Hier der Link zu unserem umfassenderen FAQ Wann darf ich streiken? Wie hoch ist das Streikgeld? Darf ich andere Kolleg*innen mit auffordern zu streiken? Muss ich meinen Vorgesetzten vorher Bescheid geben, dass ich streiken will? usw.

PS: Wer selbst noch am Streiktag in die GEW eintritt erhält Streikgeld von uns und ihr könnt euch eine tolle Prämie sichern.

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