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Umsetzungen von Lehrkräften im Land Berlin

Schulwechsel von beim Land Berlin beschäftigten Pädagog*innen innerhalb des Landes (Umsetzungen)

Typischerweise gibt es zwei verschiedene Situationen, in denen beim Land Berlin beschäftigte Pädagog*innen die Schule wechseln müssen oder wollen: Entweder weil sich der Personalbedarf an der Schule geändert hat oder weil Kolleg*innen aus persönlichen Gründen einen Wechsel anstreben.

Für beide Fälle gelten verschiedene Verfahren:

  1. Wenn Lehrkräfte oder andere pädagogische Beschäftigte wegen geänderten Bedarfes die Schule wechseln sollen, ist die Regelung der Umsetzung von Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal wegen vorhandener Personalungleichgewichte (DV Umsetzungen) anzuwenden. Diese sieht vor, dass zunächst Beschäftigte umzusetzen sind, die freiwillig wechseln wollen, soweit dies in Übereinstimmung mit der fachbezogenen Bedarfslage möglich ist. Ansonsten erfolgt die Auswahl zwischen vergleichbaren Beschäftigten des Überhangbereiches nach sozialen Kriterien. Hierbei sind Schwerbehinderte und Gleichgestellte, Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit, Mitglieder von Beschäftigtenvertretungen bzw. Wahlbewerber*innen für Beschäftigtenvertretungen sowie Beschäftigte von der Auswahl ausgenommen, die in den letzten drei Jahren von Personalausgleichsmaßnahmen durch Umsetzungen betroffen waren.

    Vor der Durchführung des Auswahlverfahrens wird eine Paritätische Kommission aus Vertreter*innen der Dienstbehörde und des Personalrates, sowie der Frauen- und Schwerbehindertenvertretung gebildet. Die Dienststellenleiter*in legt die Auswahlbereiche nach Abstimmung mit der Schulaufsicht und betroffenen Schulleitern/Schulleiterinnen in der Paritätischen Kommission fest. Die Dienstellenleiter*in trifft dann auch die abschließende Entscheidung über die Umsetzung im Benehmen mit den beteiligten Schulleitern/Schulleiterinnen.

    Der vollständige Text der DV Umsetzungen kann hier heruntergeladen werden.
     
  2. Lehrkräfte oder andere pädagogische Beschäftigte, die selbst die Schule wechseln wollen, können die Umsetzung an eine andere Schule des Landes Berlin beantragen. Der Umsetzungsantrag ist bei der Schulleitung einzureichen. Er ist grundsätzlich bis zum 15. Januar abzugeben, wenn die Umsetzung zum 1. August erfolgen soll.

    Ein Anspruch auf Umsetzung innerhalb der Region (Bezirk) besteht grundsätzlich nicht, auch nicht nach einem bestimmten Zeitraum. Nur einem Antrag auf Umsetzung in eine andere Region ist bei Antragsstellung bis zum 15. Januar spätestens nach 2 1/2 Jahren stattzugeben (s. Nr. 6 der DV Umsetzungen).

    Der Antragstermin 15. Januar mit dem Ziel der Umsetzung zum 1. August schließt jedoch nicht aus, die Umsetzung zum 1. Februar eines Jahres zu beantragen. Ein entsprechender Antrag sollte aus Praktikabilitätsgründen bis zum 15. Juni des Vorjahres eingereicht werden. Der Termin 15. Juni ist deshalb relevant, weil bis zu diesem Tag die Teilzeit- und Beurlaubungsanträge eingereicht werden, die dann auch bei der Personalplanung für das 2. Schulhalbjahr zu berücksichtigen sind. Ein Umsetzungsantrag muss nicht begründet werden.

    Eine für die verantwortlichen Schulrätinnen/Schulräte nachvollziehbare Begründung kann aber hilfreich sein.
Kontakt
Katja Metzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 030 / 219993-58

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