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Hochschulen [ohne FU, HU und HTW]

Hier findet ihr Informationen zu den Tarifverträgen der Hochschulen [ohne FU, HU und HTW].

Der Geltungsbereich der ab 1.1.2011 geltenden Tarifverträge umfasst:

  • Technische Universität Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Beuth-Hochschule für Technik Berlin
  • „Alice Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Hochschule für Musik "Hans Eisler"
  • Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch"
  • Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Für die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin gelten jeweils eigene Tarifverträge.

Rückwirkend zum 1. Juli 2020 wird der 2. Änderungstarifvertrag zum TV-L Berliner Hochschulen in Kraft getreten. Die Gremien der Gewerkschaften haben zugestimmt. Das Unterschriftsverfahren ist eingeleitet. Der Änderungstarifvertrag regelt vor allem eine bessere Berücksichtigung von Berufserfahrungen bei der Einstellung. In einer Gemeinsamen Erklärung der Tarifvertragsparteien verpflichten sich die acht Hochschulen darüber hinaus, bestimmte förderliche berufliche Erfahrungen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie bei Lehrkräften für besondere Aufgaben bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Die Details können unten dem GEW-Info, der Anlage zum GEW-Info (mit den eingearbeiteten Änderungen) sowie den Texten des 2. Änderungstarifvertrages und der Gemeinsamen Erklärung entnommen werden.

 

TV-L Berliner Hochschulen (mit kompletter Arbeitsfassung); gültig ab 1.1.2011.

Für HU, FU und HTW gelten gesonderte Tarifverträge. Unten abrufbar ist auch eine komplett durchgeschriebene Arbeitsfassung des TV-L in der für die Berliner Hochschulen ab 1.1.2011 geltenden Fassung. 

TVÜ-L Berliner Hochschulen (mit kompletter Arbeitsfassung); gültig ab 1.1.2011.

Für HU, FU und HTW gelten gesonderte Tarifverträge. Unten abrufbar ist auch eine komplett durchgeschriebene Arbeitsfassung des TV-L in der für die Berliner Hochschulen ab 1.1.2011 geltenden Fassung.

Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vom 22.01.2004 i. d. F. des 1. Änderungs-TV vom 17.2.2005

Der Geltungsbereich des nachfolgenden Tarifvertrages umfasst:

  • Technische Universität Berlin
  • Universität der Künste Berlin
  • Technische Fachhochschule Berlin
  • Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“
  • Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
  • Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Für die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin gelten jeweils eigene Tarifverträge.

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Telefonsprechzeiten:
  Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
  Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
  Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr