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Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH)

Der 2. Tarifvertrag zur Übernahme des Tarifrechts des Landes Berlin für die Beschäftigten des Pestalozzi-Fröbel-Hauses vom 30.03.2011 garantiert den Beschäftigten des Pestalozzi-Fröbel-Hauses dauerhaft dieselben tariflichen Arbeits- und Entgeltbedingungen wie für vergleichbare Beschäftigte beim Land Berlin zu. Nachfolgend eine Übersicht zu den bisher geschlossenen Vereinbarungen und Tarifverträgen zwischen dem Pestalozzi-Fröbel-Haus und der GEW BERLIN.

Kontakt
Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 030 / 219993-41

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