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Bewertung des Verhandlungsergebnisses

Angleichung des Sozial- und Erziehungsdienstes großer Erfolg für Berlin

Die GEW BERLIN hat ihre Hauptforderung in der Länder-Tarifrunde 2019 weitgehend umgesetzt. Im Sozial- und Erziehungsdienst des Landes Berlin werden zum 1.1.2020 die Entgelttabellen aus dem TVöD übernommen. Das bedeutet für einen Großteil der Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen im Land Berlin eine deutliche Gehaltserhöhung.

Zusätzlich haben sich die Gewerkschaften am späten Samstagabend auf eine ordentliche Erhöhung der allgemeinen Entgelttabellen geeinigt, die den Tarifergebnissen der anderen Branchen entspricht. Rückwirkend ab dem 1.1.2019 werden die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 3,01 Prozent steigen, mindestens aber 100 Euro. Ab dem 1.1.2020 werden sie um weitere 3,12 Prozent (mindestens 90 Euro) und ab dem 1.1.2021 dann nochmals um 1,3 Prozent (mindestens 50 Euro) erhöht. Dazu gelten überproportionale Erhöhungen jeweils in der Stufe 1 aller Entgeltgruppen in einem Umfang von 11 Prozent. Die Laufzeit endet am 30.9.2021.

„Bei einigen Wermutstropfen, allen voran die sehr lange Laufzeit von 33 Monaten und die magere Erhöhung im dritten Schritt, können wir mit diesem Verhandlungsergebnis zufrieden sein“, erklärte Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN, in der Nacht von Samstag auf Sonntag. „Das geschnürte Paket ist äußerst komplex. Die vielen Detailregelungen werden aber überragt von der so dringend nötigen Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes. Diesen großen Erfolg haben wir uns selbst erkämpft! Ohne die beeindruckenden Streiks zehntausender Berliner Kolleg*innen in den letzten Wochen wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen“, sagte Siebernik.

Zum 1. Januar 2020 werden für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder die Eingruppierungsvorschriften und die Entgelttabelle (S-Tabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)), die für den Bund und die Kommunen gelten, übernommen. Zudem werden die Tabellen um die jetzt vereinbarten linearen Entgelterhöhungen – 3,2 Prozent für 2019 und nochmals 3,2 Prozent für 2020 – erhöht. Details zur Überleitung in die neuen S-Tabellen sind während der Redaktionsverhandlungen im Nachgang noch zu klären. „Es ist aber ausgeschlossen, dass es zur finanziellen Schlechterstellung einzelner Beschäftigter kommen wird“, betonte Siebernik.

Die von den Gewerkschaften verhandelte Erhöhung der Angleichungszulage für bestimmte Lehrkräfte kommt in Berlin kaum zur Anwendung, da es ab dem 1.8.2019 kaum noch Berliner Lehrkräfte mehr in der Entgeltgruppe 11 geben wird. „An dieser Stelle hat Finanzsenator Kollatz es verpasst, für die voll ausgebildeten Lehrkräfte in Berlin deutliche Verbesserungen an anderen Stellen anzubieten. Dies hätte mit einer Übertragung der Angleichungszulage auf weitere Gruppen oder einer Erhöhung der Stufe 6 gelingen können“, erläuterte Udo Mertens, Tarifvorstand der GEW BERLIN und Mitglied der GEW Verhandlungskommission. „Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangels im Land und der gärenden Verbeamtungsdiskussion wäre dies ein wichtiges Signal gewesen“, bemängelte Mertens.

Für die vielen nicht voll ausgebildeten Lehrkräfte an Grundschulen verhindert bisher eine Protokollerklärung, das diese auch von der ab August 2019 geltenden Höhergruppierung der voll ausgebildeten Grundschullehrkräfte profitieren. „Wir haben dem Finanzsenator konkrete Lösungsvorschläge gemacht und erwarten, dass diese in den anstehenden Redaktionsverhandlungen umgesetzt werden“, sagte Mertens. Auch der Tarifexperte wies auf die herausragende Bedeutung hin, die die große Streikbereitschaft der angestellten Berliner Lehrkräfte für das Ergebnis hatten.

Positiv zu bewerten ist aus Sicht der GEW BERLIN auch die Neuordnung und spürbare Erhöhung der Entgelttabellen in der ehemaligen Entgeltgruppe „kleine E9“, die eine reguläre Stufenlaufzeit erhält. „Hierdurch konnten wir Nachteile beseitigen, die sich bisher bei der Höhergruppierung in die kleine E9 ergeben haben“, erläuterte Mertens.

Da die Arbeitgeber immer einen Teil des Tarifergebnisses refinanziert haben wollen, haben sie das Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau für 2018 für vier Jahre durchgesetzt. Dies ist aus Sicht der GEW BERLIN bedauerlich.

Weitere Informationen zu den Verhandlungsergebnissen findet ihr in unserem Tarifinfo zum Abschluss der Tarifverhandlungen.

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