
Neue Stufenlaufzeiten
SuE-Beschäftigte bekommen schneller mehr Geld
Zum 1. Oktober 2024 sind die neuen Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft getreten. Das heißt: Es gibt schneller mehr Geld!
Ein Tarifvertrag „Pädagogische Qualität und Entlastung“ ist notwendig, weil die derzeitigen Arbeitsbedingungen in Berliner Kitas oftmals zur Überlastung der pädagogischen Fachkräfte führen und somit ein Risiko für ihre Gesundheit darstellen können. Darüber hinaus wird eine individuelle Förderung der Kinder oft unmöglich. Aufgrund von Personalmangel und hoher Arbeitsbelastung können pädagogische Angebote häufig nicht umgesetzt werden, und Kitas sind gezwungen, ihre Öffnungszeiten zu verkürzen oder ganz zu schließen. Trotz vieler Appelle haben die bisherigen Maßnahmen der Politik nicht ausgereicht, um die Situation zu verbessern. Ein solcher Tarifvertrag würde eine bessere Personalausstattung, mehr Zeit für Ausbildung und Entlastung der Fachkräfte gewährleisten, um die Qualität der frühkindlichen Bildung zu sichern. Die GEW BERLIN engagiert sich aktiv in den Verhandlungen und kooperiert eng mit ver.di, um ein starkes Ergebnis zu erzielen.
Um gemäß dem Berliner Bildungsprogramm eine qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass pädagogische Fachkräfte diesen Erwartungen auch gerecht werden können, ist nicht nur rechnerisch eine angemessene Personalausstattung unerlässlich, sondern auch in der tatsächlichen Arbeit.
Diese Verlässlichkeit bietet nur ein Tarifvertrag, der den Gesundheitsschutz und die Entlastung der Beschäftigten in den Fokus rückt.
Die pädagogische Qualität in den Kitas ist direkt von den Arbeitsbedingungen des Personals abhängig. Der Personalmangel und die hohen Belastungen führen dazu, dass pädagogische Fachkräfte den individuellen Bedürfnissen der Kinder immer weniger gerecht werden können. Da unsere Arbeitsbedingungen die Bildungsbedingungen der Kinder sind, würde sich ein Tarifvertrag auch hier positiv auswirken.
Die GEW BERLIN fordert:
Wir erwarten darüber hinaus:
Diese Forderungen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Weil unsere Arbeitsbedingungen aber auch die Bildungsbedingungen der Kinder sind, würde mit der Umsetzung auch die Qualität der frühkindlichen Bildung gesichert und ausgebaut.
Personalbedarf ist planbar, und nur mit guten Arbeitsbedingungen gewinnt und hält man Fachkräfte. Darum sagen wir: Nein, diese Forderungen sind keineswegs unrealistisch, sondern angesichts des akuten Personalmangels notwendiger denn je. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt einen „richtigen“ Zeitpunkt gibt, solche Forderungen zu stellen – warten, bis niemand mehr Menschen diesen Beruf ergreifen möchte? Nur durch bessere Arbeitsbedingungen und eine attraktivere Personalausstattung können wir den Beruf wieder attraktiver machen und langfristig mehr Fachkräfte gewinnen. Wer nicht für Veränderungen kämpft, wird keine Verbesserungen erreichen, und der Mangel wird weiter bestehen.
Die Verhandlungen zum Tarifvertrag: „pädagogische Qualität und Entlastung“ sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Berliner Kitas. Die GEW Berlin ruft alle Mitglieder auf, sich aktiv zu beteiligen und gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Mit einem starken Zusammenhalt können wir nachhaltige Verbesserungen erreichen.
Bei einem unbefristeten Erzwingungsstreik wird das Streikgeld alle zwei Wochen ausgezahlt. Die Höhe des Streikgeldes beträgt pro Streiktag das Dreifache des aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags, zuzüglich fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung des Streikgeldes mitberücksichtigt. Für Mitarbeitende, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung befinden, wird der tatsächliche Nettogehaltsabzug erstattet.
Basis der Streikgeldauszahlung
Die Auszahlung des Streikgeldes orientiert sich an deinem Mitgliedsbeitrag, der auf Grundlage deines hinterlegten Gehalts berechnet wird. Wichtig ist, dass dein Gehalt korrekt in unserem System hinterlegt ist. Falls dies noch nicht geschehen ist, solltest du dies spätestens bis zum 30.09. in deinem Mitgliedsbereich nachholen. Dies kannst du einfach online über „Mein GEW“ erledigen: https://www.gew.de/anmeldung. Wenn dein bei uns hinterlegtes Gehalt schon länger hinter deinem echten Gehalt zurückfällt, behalten wir uns vor, die Mitglieds-Beiträge für das laufende und vorherige Quartal rückwirkend anzupassen.
Wie werden meine Kinder erfasst?
Während des Erzwingungsstreiks gibt es im Streikgeldformular eine Rubrik „Anzahl Kinder“. Hier gibst du die Anzahl deiner (eigenen) unterhaltspflichtigen Kinder unter 18 Jahren an. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis erforderlich sein.
Meine ausgezahltes Streikgeld ist geringer als mein Entgelt?
Voraussetzung ist, dass dein Mitgliedsbeitrag korrekt hinterlegt ist. Sollte dein erhaltenes Streikgeld dennoch von deinem regulären Entgelt abweichen (z.B. weil Zulagen nicht in den Mitgliedsbeitrag einfließen), kannst du diesen Einkommensverlust nach Ende des Streiks bei uns melden. Wir prüfen dann eine Nachzahlung. Dafür benötigen wir einen Nachweis über dein tatsächliches Gehalt sowie die bereits erhaltenen Streikgeldzahlungen. Diese Prüfung kann erst nach Beendigung des Streiks erfolgen und einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie funktioniert die Streikgeldzahlung bei Teilzeitbeschäftigten?
Auch Teilzeitbeschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit sich auf weniger als fünf Tage in der Woche verteilt, erhalten für alle Tage, an denen der Streik ununterbrochen andauert, Streikgeld. Wie Vollzeitbeschäftigte erhalten sie auch Streikgeld für Feiertage und Wochenenden, wenn darüber hinaus gestreikt wird. Das ergibt sich aus der Berechnung des Streikgelds als Dreifaches des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Damit wird annäherungsweise der Nettolohnabzug ausgeglichen, den der Arbeitgeber ebenfalls für jeden Tag (nicht nur Arbeitstag!) vornehmen darf. Sie müssen sich nur an den Tagen in die Streiklisten eintragen, an denen sie aktiv streiken. Wir empfehlen, entsprechende Angaben direkt in die Streiklisten aufzunehmen, z.B. „Meine wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf folgende Tage:“.
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L). Als Bemessungsgrundlage wird das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Ist jedoch im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert. Streiktage sind Tage ohne Entgeltanspruch, werden also aus der Rechnung für die Ermittlung der Höhe der Jahressonderzahlung herausgenommen.
Beispielrechnung für eine Erzieher*in (Vollzeit, EG S 8a Stufe 3):
Ohne Streiktage (volle Arbeitszeit) | Mit Streiktagen (6 Tage im Juli, 2 Tage im September) |
---|---|
Entgelt für Juli bis September: 3.584,40 € + 3.584,40 € + 3.584,40 € = 10.753,20 € | Entgelt für Juli (25 Arbeitstage): Entgelt für August (volle Arbeitszeit): Entgelt für September (28 Arbeitstage): Summe der Entgelte: Durchschnitt pro Tag: |
Durchschnittliches monatl. Entgelt: 10.753,20 € ÷ 3 = 3.584,40 € | Durchschnittliches monatl. Entgelt: 116,91 € × 30,67 = 3.585,65 € |
Jahressonderzahlung: 3.584,40 € × 0,8814 = 3.159,29 € | Jahressonderzahlung: 3.585,65 € × 0,8814 = 3.160,39 € |
Fazit:
Streiktage haben nur geringfügig Auswirkungen Jahressonderzahlung.
Bereits angetretener oder bewilligter Urlaub wird durch einen Streik nicht berührt, während dieses Urlaubs besteht also ein Entgeltanspruch. Der Arbeitgeber kann den bewilligten Urlaub auch nicht wegen des Streiks widerrufen.
Weitere Imformationen findet ihr u.a. in unserem Streik-ABC.
Die GEW setzt sich für gleiche Bedingungen für alle Kita-Träger ein. Ein Tarifvertrag für die Kita-Eigenbetriebe könnte eine Leuchtturmfunktion einnehmen.
Es ist verständlich, dass die Auswirkungen des Streiks auf Kinder und Eltern Sorge bereiten. Dennoch ist es wichtig zu erkennen, dass der Streik darauf abzielt, langfristig bessere Bedingungen für alle zu schaffen. Mit unserem Streik setzen wir uns für verbesserte Arbeitsbedingungen ein, die es uns ermöglichen, gesund zu bleiben und den Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung zu bieten. Ohne diese Maßnahmen würde die bestehende Belastung für alle Beteiligten fortbestehen und die Qualität der pädagogischen Arbeit beeinträchtigen. Der Streik ist daher ein notwendiger Schritt, um auf die bestehenden Missstände aufmerksam zu machen und in Tarifverhandlungen die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen, die letztlich sowohl den Kindern als auch den Eltern zugutekommen. Ein hilfreiches Mittel, um Kindern den Streik verständlich zu erklären, ist das Pixi-Buch „Streik in der Kita“. Es vermittelt kindgerecht, warum solche Maßnahmen wichtig sind.
Jetzt bist du gefragt! Ob als Mitglied in unserer Tarifkommission, als Vertrauensperson in deiner Kita oder durch deine Teilnahme an den Streiks – jede Unterstützung zählt. Wenn du bereit bist, dich aktiv einzubringen und uns zu unterstützen, melde dich gerne bei mir. Gemeinsam können wir viel bewirken!
Telefonsprechzeiten:
Mo. 9 bis 12 Uhr
Di. 13 bis 16 Uhr
Mi. 13 bis 17 Uhr
Do 9 bis 12 Uhr
Fr. 13 bis 15 Uhr
Telefonsprechzeiten:
Mo. 9 bis 12 Uhr
Di. 13 bis 16 Uhr
Mi. 13 bis 17 Uhr
Do 9 bis 12 Uhr
Fr. 13 bis 15 Uhr