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Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Leistungen der GEW wollen finanziert sein. Zeiten, in denen die Angriffe auf die ArbeitnehmerInnen (dazu zählen wir auch die BeamtInnen!) zunehmen, führen zwangsläufig zu erhöhten Ausgaben bei den Gewerkschaften - und sei es nur für den Rechtsschutz. Auch im Land Berlin hat der GEW-Rechtsschutz es in unzähligen Massenverfahren geschafft, zumindest teilweise die Interessen der Mitglieder gegen die Senatsverwaltung durchzusetzen.

Gewerkschaftsbeiträge orientieren sich in der Regel am Einkommen der Mitglieder, daneben gibt es eine Reihe von Solidarbeiträgen, die einkommensunabhängig sind (Studierende, Referendar*innen, Arbeitslose u.a.). Für die Masse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten gibt es für die jeweilige Statusgruppe bzw. den entsprechenden Tarifvertrag eine eigene Beitragstabelle (s.u.). Alle anderen Mitglieder, die nicht unter eine dieser Beitragsgruppen fallen, zahlen 0,7 % der monatlichen Bruttovergütung als Beitrag. Mitglieder im Ruhestand zahlen 0.66 % der Bruttorente.

Solidarbeiträge (Stand: 4/2024)

Monatlicher Beitrag in €

Mindestbeitrag und Elternzeit € 7,93
Beschäftigte an privaten Einrichtungen Angestellte mit Tarifvertrag zahlen ab dem Jahr 2022 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts
Praktikanten / Auszubildende € 4.00
Studierende € 2,50
Arbeitslose € 4,71
Lehramtsanwärter*innen / Referendar*innen € 4,00

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Beitragstabellen des GEW-Hauptvorstandes.