(Schein-)selbständig, arbeitnehmerähnlich, Lehrauftrag ... was heißt denn das?
Die Scheinselbständigkeit der Lehrkräfte ist ein Dauerthema in der Rechtsprechung, und es gibt auch neue Urteile dazu. Wir informieren über den altuellen Stand. Und dann gibt es auch noch "arbeitnehmerähnlich" - wer zwar selbständig ist, aber überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. In den Volkshochschulen Berlins gibt es dazu auch interne Regelungen. Und auch die Sozialversicherungspflicht kann davon abhängen.
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
-
GEW BERLIN
Ahornstraße 5
10787 Berlin
- Teilnahmebeitrag
- keiner
Kontakt
Fabian
Klasse
Gewerkschaftliche Bildungsarbeit
Telefon:
030 / 219993-60
E-Mail:
gewbildung(at)gew-berlin(dot)de
Referent_in
Erwin
Denzler
GEW Bayern