GEW-Broschüre zum neuen TV Stud III
Jetzt ist sie fertig - unsere Broschüre zum TV Stud III mit Erläuterungen der einzelnen Regelungen des Tarifvertrages. Der neue TV Stud III ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Broschüre ist im Download-Bereich abrufbar. GEW-Mitglieder können die gedruckte Fassung auch kostenfrei bestellen.
Letzte Aktualisierung: 30.09.2019
Wir dokumentieren hier außerdem die abgestimmten finalen Fassungen des TV Stud III. Für die Freie Universität (FU) und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) gibt es einen gesonderten TV Stud III, weil diese beiden Hochschulen ordentliche Mitglieder im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) sind. Der Text dieses Tarifvertrages ist aber identisch mit dem für die anderen neun staatlichen Berliner Hochschulen – mit einer kleinen Ausnahme: Der Zahltag des Gehalts (§ 8 Absatz 1) ist hier noch der 15. des Monats, weil die beiden Hochschulen diesen Zahltag auch für das hauptberufliche Personal noch beibehalten haben. Für alle anderen ist Zahltag der letzte Tag des Kalendermonats.
Die Tarifverträge TV Stud III sind rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten – mit einer Ausnahme: Die Neuregelung des Erholungsurlaubs (30 Arbeitstage, wie für das hauptberufliche Personal nach TV-L) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Im Jahr 2018 galt noch die bisherige Regelung (31 Werktage bzw. 26 Arbeitstage).
Bestellung Broschüre TV Stud III
ab Mitte Oktober möglich (nur für GEW-Mitglieder bestellbar)
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