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bbz-Dossier: Neutralitätsgesetz

Reizthema Kopftuch

Eine Debatte wird in der bbz über die Jahre immer wieder geführt: Sollen Lehrkräfte im Dienst religiöse Symbole tragen dürfen oder nicht?

Seit 2005 gilt in Berlin das Neutralitätsgesetz, das von Beschäftigten im öffentlichen Dienst verlangt, „innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole“ zu tragen. Eine im bundesweiten Vergleich in ihrer Strenge einmalige Regelung. Solange das Neutralitätsgesetz existiert, solange ist es auch schon umstritten – auch innerhalb der GEW. Kristallisationspunkt der Debatte ist dabei vor allem das Kopftuch, das einige Musliminnen aus religiösen Gründen tragen. Als Schnittpunkt von Fragen nach Rassismus, Feminismus und Fundamentalismus drängt sich kein anderes Symbol so sehr als Knackpunkt für das Problem der Neutralität in Schulen und anderen staatlichen Einrichtungen auf.

Nachdem der grüne Justizsenator Dirk Behrendt in diesem Jahr eine Novellierung des Gesetzes angekündigt hatte, wurde das Thema in der Öffentlichkeit erneut breit diskutiert. Dem war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorangegangen, nach dem ein pauschales Verbot des Kopftuchs bei Lehrerinnen nicht zulässig sei. Das hat sich die bbz zum Anlass genommen, das eigene Archiv nach Artikel zu durchstöbern, die sich mit dem Neutralitätsgesetz auseinandersetzen. Herausgekommen ist dabei eine Auswahl an Texten, die in ihrer Gesamtheit das ganze Spektrum möglicher Argumente für und gegen das Neutralitätsgesetz abbilden.