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Freie Universität Berlin

An dieser Stelle stehen alle Vereinbarungen und Tarifverträge zwischen der Freien Universität Berlin und der GEW BERLIN zum Download bereit.

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 ist der 2. Änderungstarifvertrag zum TV-L FU in Kraft getreten. Er regelt vor allem eine bessere Berücksichtigung von Berufserfahrungen bei der Einstellung. In einer Gemeinsamen Erklärung der Tarifvertragsparteien verpflichtet sich die FU darüber hinaus, bestimmte förderliche berufliche Erfahrungen beim wissenschaftlichen Personal und bei Lehrkräften für besondere Aufgaben bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Die Details können unten dem GEW-Info, der Anlage zum GEW-Info (mit den eingearbeiteten Änderungen) sowie den Texten des 2. Änderungstarifvertrages und der Gemeinsamen Erklärung entnommen werden.

Unten abrufbar ist auch eine komplett durchgeschriebene Arbeitsfassung des TV-L in der für die FU Berlin geltenden Fassung.

TVÜ-Länder FU (gültig ab 1.1.2011)

Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Freie Universität Berlin) vom 30.06.2004 i.d.F. des 2. Änderungstarifvertrages vom 12. 12. 2006

Vereinbarung vom 11. April 2005 zur Umsetzung des § 8 Anwendungs-TV FU i.d.F. der 1. Änderung vom 12.12.06

Tarifvertrag zur Regelung des bei der Freien Universität anzuwendenden Tarifrechts vom 12.12.2006

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

Telefonsprechzeiten:
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