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Quereinstieg und berufsbegleitendes Referendariat

Aufgrund des großen Lehrkräftebedarfs stellt Berlin auch Hochschulabsolvent*innen mit bestimmten Fächern ein, die nicht Lehramt studiert haben. Lehramtsabsolvent*innen können ab sofort fächerunabhängig ihr Referendariat berufsbegleitend absolvieren. Dafür gibt es eine neue gesonderte Ausschreibung. Wie funktioniert dieser Quereinstieg als Lehrer*in an den Schulen Berlins? Wir geben einen Überblick und wertvolle Tipps für die Bewerbung. Und wir informieren aktuell über anstehende Bewerbungstermine.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

Wir sind als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW BERLIN) nicht die Einstellungsbehörde. Das ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF). Diese entscheidet über die Voraussetzungen und Bedingungen des "Quereinstiegs" und über die individuellen Bewerbungen. Wir als GEW versuchen, möglichst viele Informationen zu geben, damit Sie als potentielle Bewerber*innen die Lage und Ihre Chancen realistischer einschätzen können und wissen, wie der "Quereinstieg" in Berlin abläuft. Individuelle rechtliche Beratungen dürfen wir als Gewerkschaft aber immer nur für unsere Mitglieder leisten, die dafür auch Mitgliedsbeiträge entrichten (§ 7 Rechtsdienstleistungsgesetz).

Die Präsentation unserer Info-Veranstaltung zum Quereinstieg Sommer 2024 vom 20.02.2024 können GEW-Mitglieder unten im Download-Bereich abrufen.

Einen guten Überblick bietet außerdem unser Tutorial zum Quereinstieg auf unserem YouTube-Kanal oder unten auf dieser Seite.

Für die Einstellungen zum Schuljahresbeginn im August 2024 war die Bewerbungsfrist am 25. Februar. Später eingehende Bewerbungen können je nach Bedarf berücksichtigt werden. Die zentrale Ausschreibung ist von der Senatsverwaltung veröffentlicht.

Für Lehramtsabsolvent*innen (Master of Education oder 1. Lehramtsstaatsexamen) gibt es jetzt eine gesonderte Ausschreibung zur Einstellung mit berufsbegleitendem Referendariat. Bewerbungsfrist war für die Einstellungen zum 22.08.2024 ebenfalls am 25. Februar. Ausführliche Infos dazu hier

Achtung: Die Senatsverwaltung hat das Bewerbungssystem auf das neue online gestützte E-Recruiting-Verfahren (rexx) umgestellt. Die Bewerbung muss jetzt vollständig online vorgenommen werden über die Seite des Karriereportals des Landes Berlin. Wer sich bereits im alten BEO-System beworben hatte, muss die Bewerbung komplett neu vornehmen (mit allen Unterlagen).

Wichtig: Die Bewerbungsfristen für das reguläre Referendariat gelten für den Quereinstieg nicht! Denn hier geht es zunächst um die Bewerbung für eine unbefristete Einstellung in den Berliner Schuldienst. Für das anschließende berufsbegleitende Referendariat muss und kann man sich nicht gesondert bewerben.

Folgende Fächer sind für die Bewerbung von Quereinsteiger*innen zur Einstellungsrunde August 2024 zugelassen: Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Musik, Sport, Biologie, WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik), Englisch, Deutsch sowie alle sonderpädagogischen Fachrichtungen.

Nur für das Lehramt an Grundschulen ist eine Bewerbung zusätzlich auch mit den Studienfächern Politik, Geschichte und Erdkunde für Sachunterricht Gesellschaftswissenschaften möglich.

Dazu kommen immer noch bestimmte berufliche Fachrichtungen für die berufsbildenden Schulen (z.B. Metall- und Elektrotechnik, Sozialpädagogik, Wirtschaft). Die Stellen der berufsbildenden Schulen werden aber nicht über das zentrale Verfahren besetzt, sondern bei Bedarf laufend schulbezogen ausgeschrieben.  Dabei gilt die in der konkreten Ausschreibung genannte Bewerbungsfrist! Die Ausschreibungen der berufsbildenden Schulen werden veröffentlicht im Karriereportal des Landes Berlin (dort bei Behörde die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Schule – auswählen.

Stellenausschreibungen von berufsbildenden Schulen gibt es i.d.R. nur für die Einstellung zum Schuljahresbeginn im Sommer. Sie werden ab etwa Februar 2024 veröffentlicht werden.

Die gesetzliche Grundlage ist § 12 Abs. 1 und 2  Lehrkräftebildungsgesetz Berlin, der mit Wirkung vom 22. Juli 2023 geändert wurde:

„(1) Stehen in einschlägigen Fächern nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung (§ 10 Absatz 1 Satz 3) zur Verfügung, können zur Deckung dieses Lehrkräftebedarfs eingestellte oder einzustellende Lehrkräfte zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn ein lehramtsbezogener Master of Education, eine Erste Staatsprüfung oder ein Diplom-, Master- oder Magisterabschluss in einem dieser Fächer vorliegt, der oder die an einer Universität, Kunsthochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften erworben wurde. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht die Fächer, in denen nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Deckung des Lehrkräftebedarfs zur Verfügung stehen. Sie kann in Einzelfällen weitere Fächer für die Zulassung berücksichtigen. Der Masterabschluss nach Satz 1 muss in einem akkreditierten Studiengang erworben worden sein, soweit er nicht an einer Universität erworben wurde. Der Diplom- oder Magisterabschluss nach Satz 1 muss einem Masterabschluss gleichwertig sein.

(2) Zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gemäß Absatz 1 können Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar zugelassen werden, wenn sich in dem Studium, das der Zulassung gemäß Absatz 1 Satz 1 zugrunde liegt, oder einem anderen Hochschulstudium auf Grund einer Bescheinigung des Prüfungsamtes der Hochschule, die sich auf Leistungsnachweise in diesem Studium bezieht, ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang feststellen lässt. Der notwendige Studienumfang des zweiten Faches wird durch Rechtsverordnung nach Absatz 4 bestimmt.“

Siehe hier.

Die Voraussetzungen sind also:

  • Eine unbefristete Lehrer*in-Stelle im Berliner Schuldienst kann nicht mit Lehramtsbewerber*innen mit vollständig abgeschlossener Lehramtsbefähigung  und dem geforderten Fach bzw. den Fächern besetzt werden.
  • Man muss neben dem in § 12 Absatz 1 Lehrkräftebildungsgesetz geforderten Hochschulabschluss in einem der ausgeschriebenen Mangelfächer ein zweites Fach mit angemessenem Studienumfang nachweisen (§ 12 Abs. 2)

Die jeweils für den "Quereinstieg" zugelassenen Hauptfächer müssen als erste Fächer im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten (LP) bzw. 60 SWS studiert worden sein (für das Grundschullehramt im Umfang von 60 LP bzw. 40 SWS). Wichtig ist, dass in dem zugelassenen "Mangelfach" der (höchste) Hochschulabschluss vorliegen muss (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen). Es reicht nicht aus, einen Bachelorabschluss in einem der "Mangelfächer" zu haben, wenn der Masterabschluss in einer anderen (Nicht-Mangel-) Fachrichtung abgeschlossen wurde.

Für das zweite Fach muss ein Studienumfang von 60 LP bzw. 40 SWS (im Grundschullehramt 45 LP bzw. 30 SWS) nachgewiesen werden. Dabei muss in dem zweiten Fach kein formaler Studienabschluss vorliegen. Notwendig ist aber eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über diese Studienleistungen! Das zweite Fach muss ein für das jeweilige Lehramt wählbares Unterrichtsfach der Berliner Schule sein (aber kein Mangelfach).

Wer aus einem Studium kein zweites geeignetes Fach im geforderten Studienumfang mitbringt, muss nach der Einstellung zunächst ein zweites Fach (im Grundschullehramt zwei Fächer) in zwei Schuljahren berufsbegleitend im Studienzentrum der Senatsverwaltung „studieren“ (vor dem berufsbegleitenden Referendariat). Das Problem ist dabei, dass die Senatsverwaltung immer nur in wenigen Fächern solche berufsbegleitenden Studien anbietet. Man kann sich also das zweite Fach nicht aussuchen. Für Lehrkräfte an Grundschulen gibt es berufsbegleitende Studien für die Fächer Mathematik und Deutsch sowie NaWi, Englisch und in ganz begrenztem Umfang für Sonderpädagogik. Bitte beachten, dass Grundschullehrkräfte zwingend in Mathematik und Deutsch neben einem dritten wählbaren Fach ausgebildet werden. (Ausnahme Sonderpädagogik: In dem Fall kann jedes der drei Fächer durch Sonderpädagogik ersetzt werden, auch Mathematik oder Deutsch). Für ISS/Gymnasium (zwei Fächer) gibt es berufsbegleitende Studien nur für die Fächer Mathematik, Informatik (Beginn alle zwei Jahre, erst wieder 2025), Englisch, WAT (Beginn alle zwei Jahre, erst wieder 2025) sowie für Physik (Beginn alle zwei Jahre, 2024; nicht 2025) und in begrenztem Umfang für Sonderpädagogik.

Zu beachten ist, dass es sich hier nicht um Studien an einer Universität handelt, sondern faktisch um eine berufsbegleitende Weiterbildung in Verantwortung der Senatsbildungsverwaltung! Aufgrund der fehlenden Kapazitäten beginnen diese Studien i.d.R. erst ein Jahr nach der Einstellung und immer nur im Sommer.

Die Fachcurricula der berufsbegleitenden Studien sind hier zu finden.

Für die Lehrkräfte, die noch berufsbegleitende Studien absolvieren müssen, gibt es ein Qualifizierungsangebot mit verschiedenen Bausteinen (das sog. QuerBer). Dieses dauert mindestens 6 Monate und längstens bis zum Beginn der Studien. Für diese Zeit erhalten die Lehrkräfte eine Ermäßigung um 5 Unterrichtsstunden. Zu Beginn der Tätigkeit erfolgt ein siebentägiger Einführungskurs. Einstellungsdatum (Vertragsbeginn) ist daher zum Schuljahresbeginn im August 2024 schon am 19.08.2024. Ab Unterrichtsbeginn gibt es eine zweimonatige Betreuung und Begleitung durch anleitende Lehrkräfte, die sog. Patinnen und Paten (ca. 1/3 des zu erteilenden Unterrichts). Die Inhalte des Vorkurses werden dann in wöchentlichen Kompaktkursen vertieft. Mehr dazu hier.

Das Qualifizierungsangebot gilt auch für diejenigen mit zwei anerkannten Fächern, die nach der Einstellung nicht sofort ihr berufsbegleitendes Referendariat beginnen können (das sind aber immer nur wenige!). Wer mit zwei Fächern unmittelbar mit dem berufsbegleitenden Referendariat beginnen kann, hat Vertragsbeginn am 22.08.2024. Für diese "Quereinsteiger*innen" gibt es aber auch die Möglichkeit, auf Antrag vor dem Referendariat das QuerBer-Programm zu durchlaufen. Das haben wir als GEW durchgesetzt! Das Referendariat würde dann erst zum nächsten Termin beginnen (03.02.2025). Das ist vor allem für diejenigen sinnvoll, die bisher überhaupt keine Erfahrungen als Lehrkräfte haben. Der formlose Antrag, zunächst das QuerBer-Programm zu absolvieren, muss unmittelbar bei der Schulleitung abgegeben werden!

Das berufsbegleitende Referendariat wird in den "normalen" Schulpraktischen Seminaren des Landes Berlin absolviert. Die jeweiligen Anfangszeiten sind mit denen des herkömmlichen Referendariats identisch. Die Termine sind unter dem Link oben zu erfahren. Die nächsten sind  22.08.2024 und 03.02.2025.

Der "Quereinstieg" funktioniert nur bei der Besetzung von unbefristeten Stellen - nicht bei Fristverträgen. Wird man als Nicht-Lehramtsabsolvent*in aufgrund des in Berlin herrschenden Lehrkräftemangels für eine Dauerstelle ausgewählt, erfolgt eine

Einstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Lehrer*in in Vollzeit.

Gleichzeitig muss man zum nächstmöglichen regulären Termin das berufsbegleitende Referendariat aufnehmen (evtl. zuvor noch berufsbegleitend ein zweites Fach bzw. in der Grundschule zwei weitere Fächer studieren). Dazu wird ein gesonderter Studienvertrag (für die Studien) und ein Ausbildungsvertrag (für das Referendariat) abgeschlossen. Für die Studien und das anschließende Referendariat muss man sich nicht gesondert bewerben. Am Ende dieses einheitlich 18 Monate dauernden berufsbegleitenden Referendariats steht die Lehramtsstaatsprüfung. Wird diese allerdings endgültig (auch nach der Wiederholungsphase) nicht bestanden, endet das Arbeitsverhältnis mit einer Auslauffrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses. Das wird im Arbeitsvertrag vereinbart.

Für das berufsbegleitende Referendariat und die evtl. zuvor notwendigen berufsbegleitenden Studien wird den angestellten Lehrkräften eine Stundenermäßigung um 9 Stunden in ISS/Gym und berufsbildenden Schulen, um 11 Stunden in Grundschulen und um 10 in Förderzenten gewährt. Damit müssen bei voller Bezahlung immer 17 Stunden unterrichtet werden. Es ist möglich und auch dringend zu empfehlen, auf eigenen Antrag die Arbeitszeit weiter zu reduzieren (Teilzeit; mit entsprechender Gehaltsreduzierung!). Im berufsbegleitenden Referendariat müssen mindestens 13 Unterrichtsstunden abgeleistet werden (26 minus 9 Ermäßigung für das berufsbegleitende Referendariat minus maximal 4 auf eigenen Antrag; in den Grundschulen: 28 minus 11 für das berufsbegl. Referendariat und minus maximal 4 Stunden auf eigenen Antrag). In der Zeit vor Beginn des Referendariats können die Stunden auch auf unter 13 reduziert werden – aber nicht unter 10 Unterrichtsstunden! Während des berufsbegleitenden Referendariats müssen in jedem Fall mindestens 13 Unterrichtsstunden geleistet werden.

Alle zu leistenden Unterrichtsstunden sind grundsätzlich selbstständiger Unterricht! Positiv ist, dass seit Februar 2021 während des berufsbegleitenden Referendariats bis zu zwei Unterrichtsstunden für Hospitationen oder angeleiteten Unterricht möglich sind!

Die Schulen bekommen für jede*n Quereinsteiger*in zwei Betreuungsstunden ("Mentor*innen-Stunden"). Diese können und müssen die Schulen für die Anleitung und Betreuung der "Quereinsteiger*innen" nutzen, was aber nicht immer der Fall ist.

In den Arbeitsverträgen hat die Senatsverwaltung seit November 2019 eine Regelung zur Rückzahlung eines Teils des auf die Ausbildung entfallenden Gehalts aufgenommen. Wer vor Ablauf von zwei Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats den Arbeitsvertrag mit dem Land Berlin beendet, muss 25 % des Bruttogehalts von 18 Monaten zurückzahlen. Wenn zuvor noch berufsbegleitende Studien absolviert werden mussten, beträgt die Bindungsfrist drei Jahre und die Rückzahlungsquote 25 % des Bruttogehalts von 42 Monaten. Die Bindungs- und Rückzahlungsklausel gilt ausdrücklich nicht für Lehrkräfte, die mit einem Lehramtsabschluss das Referendariat berufsbegleitend absolvieren.

Sie greift außerdem nicht, wenn der Vertrag vor dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats beendet oder wegen endgültig nicht bestandener Prüfungsleistungen aufgelöst wird.

Die GEW BERLIN fordert die Streichung dieser Klausel, da bei einer Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss des berufsbegleitenden Referendariats der Arbeitsvertrag (und damit auch diese Klausel) erlischt.  Die Lehrkräfte, die wegen des Lebensalters oder auch gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können, sind mit der Rückzahlungsklausel faktisch doppelt benachteiligt.

 

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Telefonsprechzeiten:
  Mo., Di., Do. 13.00 bis 16.00 Uhr,
  Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
  Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr

Die AG Quereinstieg richtet sich an Lehrkräfte, die bereits als Quereinsteiger*innen eingestellt sind, egal ob noch im QuerBer-Programm, in den berufsbegleitenden Studien oder schon im berufsbegleitenden Referendariat. Ziele der AG sind die Vernetzung und der Austausch untereinander, die Suche nach Lösungen für Probleme im Quereinstieg, das Aufstellen von gewerkschaftlichen Forderungen, aber auch die gegenseitige Information und Unterstützung.

AG Quereinstieg

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