Berufsbegleitendes Referendariat mit Lehramtsabschluss
Absolvent*innen mit einem Master of Education oder einem 1. Staatsexamen Lehramt im Grundschullehramt, mit Sonderpädagogik und in Mangelfächern im Lehramt ISS/Gym können unter bestimmten Voraussetzungen das Referendariat (den Vorbereitungsdienst) auch berufsbegleitend absolvieren. Wie geht das und was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung: 18.8.2023
Bewerbung für den Quereinstieg im Karriereportal
Für die Bewerbung gilt das Verfahren des Quereinstiegs, weil mit dem abgeschlossenen Lehramtsstudium noch keine vollständige Lehramtsausbildung vorliegt. Dafür veröffentlicht die Senatsbildungsverwaltung jeweils für die Einstellungen zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn eine zentrale Ausschreibung zum Quereinstieg; auf dieser Seite
und zusätzlich direkt im Karriereportal:
Dort muss die Bewerbung mit allen Unterlagen komplett online vorgenommen werden.
Achtung: Die Bewerbungsfristen sind andere als für den regulären Vorbereitungsdienst! In der Regel sind die Anfang März für die Einstellung zum Schuljahresbeginn und Anfang Oktober für die Einstellungen zum Schulhalbjahr. Genaue Daten in der Ausschreibung beachten! Auch die Bewerbungsunterlagen sind nicht identisch!
Zur Sicherheit sollte immer auch parallel fristgerecht die Bewerbung für den regulären Vorbereitungsdienst vorgenommen werden. Siehe Voraussetzungen.
Arbeits- und Ausbildungsvertrag; Arbeitszeit und Bezahlung
Dazu sind alle Infos hier zu finden:
und in unserer Broschüre zum Einstieg in die Berliner Schule:
Was sind die Vor- und Nachteile des berufsbegleitenden Referendariats?
Vorteile:
- in aller Regel höheres Gehalt
- frühzeitige Bindung an die Schule (kann auch von Nachteil sein!)
Nachteile:
- höhere Unterrichtsverpflichtung (mindestens 13 U-Stunden und grundsätzlich selbstständiger Unterricht)
- ggf. höhere Belastung durch Vertretungsstunden, Springstunden und andere schulische Verpflichtungen
- keine Verkürzung des Referendariats möglich
- kein 24-monatiges „Teilzeit-Referendariat“ möglich
- Bindung an die Schule schon mit Beginn des Referendariats (kann auch von Vorteil sein)
Anders als beim regulären Vorbereitungsdienst geht es hier um die Besetzung einer vollen Lehrkraftstelle. Die Schule muss eine Stelle haben und besetzen dürfen.
Absolvent*innen mit dem Master of Education oder dem 1. Staatsexamen Lehramt können sich im Grundschullehramt unabhängig von ihren studierten Fächern bewerben; im Lehramt ISS/Gym grundsätzlich nur mit den Fächern, die jeweils für den Quereinstieg ausgeschrieben sind (sog. Mangelfächer). Siehe in der jeweils aktuellen Ausschreibung zum Quereinstieg.
In anderen Fächern geht es im Lehramt ISS/Gym nur, wenn die Schule eine entsprechende Stelle nicht durch voll ausgebildete Lehrkräfte (mit abgeschlossenem Referendariat) besetzen kann. Die haben immer Vorrang.
Im Lehramt berufliche Schulen werden die Stellen für den Quereinstieg immer schulbezogen ausgeschrieben. Auch hier gilt, dass eine Einstellung nur erfolgen kann, wenn für die Stelle in der beruflichen Fachrichtung keine voll ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Diese Ausschreibungen werden ebenfalls im Karriereportal veröffentlicht: (dort bei „Behörde“ die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Schule – auswählen)
Grundsätzlich finden Auswahlverfahren / Auswahlgespräche statt.
Nach der fristgerechten Bewerbung für den Quereinstieg meldet sich die zentrale Bewerbungsstelle der Senatsverwaltung so etwa ein / zwei Monate nach dem Bewerbungsschluss und fragt ab, für welchen Schulbezirk eine Einladung zu Auswahlgesprächen gewünscht wird. In der Regel können zwei Bezirkswünsche angegeben werden.
Ideal ist es, wenn die Bewerber*in bereits an der Wunschschule als Lehrer*in tätig ist (z. B. als Vertretungslehrkraft oder im Rahmen des Programms Unterrichten im Masterstudium). Sofern die Schule eine Stelle besetzen kann und beiderseits mehr oder weniger Einvernehmen über die Einstellung mit berufsbegleitendem Referendariat besteht, sollte dies der Zentralen Bewerbungsstelle unbedingt mit der Rückmeldung zum Bezirkswunsch mitgeteilt werden. In dem Fall ist es relativ sicher, dass die Schulleitung die/den Bewerber*in auch auswählen wird.
Aber Achtung: Es gibt immer wieder Fälle, wo es am Ende trotz vorheriger Versprechen der Schulleitung nicht klappt (weil die Stelle vielleicht doch nicht genehmigt wird oder durch eine voll ausgebildete Lehrkraft besetzt werden muss).
Deshalb die dringende Empfehlung, sich immer auch parallel für den regulären Vorbereitungsdienst zu bewerben.
Wer noch nicht an einer Schule arbeitet oder an der Schule nicht bleiben will, wird von der Schulaufsicht des gewünschten Bezirks zu Auswahlgesprächen eingeladen.
Wichtig: Die Entscheidung für eine Schule muss gut überlegt sein, da dann bereits eine unbefristete Einstellung mit Beginn des berufsbegleitenden Referendariats erfolgt. Ein erster Antrag auf Schulwechsel innerhalb Berlin ist grundsätzlich erst zwei Jahre nach Abschluss des Referendariats möglich.
Der unbefristete Arbeitsvertrag beginnt an dem Tag, an dem auch der Vorbereitungsdienst (VD) anfängt (identisches Datum für den regulären und berufsbegleitenden VD). Zusätzlich zum Arbeitsvertrag wird ein Ausbildungsvertrag für das berufsbegleitende Referendariat abgeschlossen (siehe unter Arbeits- und Ausbildungsvertrag).
Wer zuvor bereits mindestens ein Halbjahr befristet als Lehrkraft tätig war (i. d. R. endet der Fristvertrag am Tag vor den Halbjahres- oder Sommerferien), sollte mit der Schulleitung klären, dass in der Einstellungsvorlage (dem sog. Laufzettel) ein nahtloser Vertragsbeginn vermerkt wird.
Zwischen dem Tag, an dem die Schulleitung die Einstellungsvorlage (den sog. Laufzettel) abgibt (mit Stellennummer, Name und Vertragsbeginn sowie dem Hinweis bbVD) und dem Tag, an dem der Arbeits- und Ausbildungsvertrag persönlich in der Personalstelle (Flottenstraße) unterschrieben werden kann, müssen mindestens 5 Wochen eingeplant werden. Die Verträge können nicht rückdatiert werden!
Schritte bis zur Einstellung bzw. bis zum Vertragsabschluss:
- Auswahlgespräch (Schulleitung, Personalrat, Frauenvertreterin, ggf. Schwerbehindertenvertretung)
- Auswahlentscheidung der Schulleitung (Nachweise über förderliche Zeiten bzw. Berufserfahrungen bei Schulleitung vorlegen und ggf. Teilzeitantrag stellen!)
- „Laufzettel“ mit Einstellungsvorlage an Frauenvertreterin und ggf. Schwerbehindertenvertretung, dann an Personalrat
- Nach Zustimmung aller Beteiligten: Unterlagen gehen an Zentrale Bewerbungsstelle; von dort per Mail verbindliche Einstellungszusage
- Unterlagen gehen an Personalstelle; Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bzw. zur Aushändigung der Ernennungsurkunde
Aufgrund des gravierenden Lehrkräftemangels in Berlin versuchen viele Schulleitungen, die Lücken dadurch zu stopfen, dass sie Lehramtsanwärter*innen im regulären Vorbereitungsdienst den „Wechsel“ in den berufsbegleitenden „nahelegen“ (auch in „Nicht-Mangelfächern“). Umgekehrt sprechen auch immer mehr Lehramtsanwärter*innen ihre Schulleitungen an, weil sie sich an die Schule binden wollen und die Bezahlung i.d.R. deutlich besser ist.
Wer das vorhat, sollte die Vor- und Nachteile des berufsbegleitenden Referendariats gut abwägen (siehe unter Vor- und Nachteile). Zu empfehlen ist, den „Wechsel“ zum 1.8. oder 1.2. des Jahres zu machen und möglichst nicht mehr mit Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres (Prüfungshalbjahr!). Grundsätzlich ist ein „Wechsel“ aber zu jedem Monatsersten möglich (außer zum 1.7.).
Der zeitliche Vorlauf und die Schritte bis zur Einstellung müssen auch hier beachtet werden. Nach der verbindlichen Einstellungszusage durch die Senatsbildungsverwaltung meldet sich die Personalstelle mit einem Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Zu diesem Termin muss der schriftliche Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf mitgenommen werden. Die Entlassung erfolgt dann zeitgleich zum Tag vor Beginn des unbefristeten versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Unbedingt die Auswirkungen auf die Krankenversicherung beachten! Ab Vertragsbeginn besteht volle Sozialversicherungspflicht. Eine private Krankenversicherung ist dann nicht (mehr) möglich.
Die Seminarzuordnungen ändern sich mit dem „Wechsel“ nicht.
Das berufsbegleitende Referendariat kann nicht auf Antrag verkürzt werden, wenn Unterrichtserfahrung vorliegt (das geht nur im regulären VD).
Das berufsbegleitende Referendariat kann nicht als Teilzeit-Referendariat auf 24 Monate verlängert werden. Teilzeit ist hier nur möglich durch eine Reduzierung der Unterrichtsstunden um maximal 4 Stunden. Dadurch verlängert sich das Referendariat nicht.
Diese gilt ausdrücklich nicht für Menschen mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (Master of Education oder 1. Staatsexamen Lehramt), sondern nur für „echte“ Quereinsteiger*innen mit anderen Hochschulabschlüssen. Da die Personalstelle aber i.d.R. für alle das gleiche Vertragsmuster verwendet, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Klausel (i.d.R. in § 8 des Arbeitsvertrages) gestrichen wird.
Ja – das haben wir übrigens als GEW durchgesetzt. Alle im Referendariat (regulär oder berufsbegleitend) werden im dritten Ausbildungshalbjahr „automatisch“ in die Verbeamtung einbezogen. Dazu erfolgt schon sehr frühzeitig nach Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres eine Abfrage durch die Personalstelle, ob eine Verbeamtung im Anschluss an das Referendariat gewünscht wird oder nicht.
Die Bindung an die Schule, für die die unbefristete Einstellung mit bbVD (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) erfolgte, bleibt auch bei der Verbeamtung nach dem bbVD bestehen. Siehe unter „Wie läuft das Auswahl- und Einstellungsverfahren ab?“
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Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
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