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Berufsbegleitendes Referendariat mit Lehramtsabschluss

Absolvent*innen mit einem Master of Education oder einem 1. Staatsexamen Lehramt können unter bestimmten Voraussetzungen das Referendariat (den Vorbereitungsdienst) auch berufsbegleitend absolvieren; ab sofort grundsätzlich in allen Lehrämtern und Fächern. Wie geht das und was ist zu beachten?

Letzte Aktualisierung: 24.1.2024

Bewerbung im Karriereportal

Ab sofort gibt es für die Einstellung von Lehramtsabsolvent*innen mit berufsbegleitendem Referendariat eine gesonderte zentrale Ausschreibung der Senatsverwaltung – jeweils zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn. Auf dieser Seite und direkt im Karriereportal:

Dort muss die Bewerbung mit allen Unterlagen komplett online vorgenommen werden.

Achtung: Die Bewerbungsfristen sind andere als für den regulären Vorbereitungsdienst! Für die Einstellung zum Schuljahresbeginn Sommer 2024 ist die Frist am 25. Februar 2024 und für die Einstellungen zum Schulhalbjahr Februar 2025 voraussichtlich am 05.10.2024. Genaue Daten in der Ausschreibung beachten! Auch die Bewerbungsunterlagen sind nicht identisch! Die jeweiligen Nachreichfristen für das Masterzeugnis (MEd) gelten dagegen für beide Wege!

Zur Sicherheit sollte immer auch parallel fristgerecht die Bewerbung für den regulären Vorbereitungsdienst vorgenommen werden. Siehe Voraussetzungen. Alles dazu hier

 


Arbeits- und Ausbildungsvertrag; Arbeitszeit und Bezahlung

Dazu sind alle Infos hier zu finden:

https://www.gew-berlin.de/berufseinstieg/lehrerin-werden/einstellung-ins-referendariat/besonderheiten-im-berufsbegleitenden-referendariat

und in unserer Broschüre zum Einstieg in die Berliner Schule:

https://www.gew-berlin.de/berufseinstieg/lehrerin-werden/angebote-fuer-berufseinsteigerinnen/hilfe-fuer-den-berufseinstieg-in-die-berliner-schule

 


Was sind die Vor- und Nachteile des berufsbegleitenden Referendariats?

Vorteile:

  • in aller Regel höheres Gehalt
  • frühzeitige Bindung an die Schule (kann auch von Nachteil sein!)

Nachteile:

  • höhere Unterrichtsverpflichtung (mindestens 13 U-Stunden und grundsätzlich selbstständiger Unterricht)
  • ggf. höhere Belastung durch Vertretungsstunden, Springstunden und andere schulische Verpflichtungen
  • keine Verkürzung des Referendariats möglich
  • kein 24-monatiges „Teilzeit-Referendariat“ möglich
  • Bindung an die Schule schon mit Beginn des Referendariats (kann auch von Vorteil sein)

 

 

Anders als beim regulären Vorbereitungsdienst geht es hier um die Besetzung einer vollen Lehrkraftstelle. Die Schule muss eine Stelle (Bedarf) haben und besetzen dürfen.

Absolvent*innen mit dem Master of Education oder dem 1. Staatsexamen Lehramt können sich ab sofort in allen Lehrämtern und grundsätzlich fächerunabhängig bewerben. Sinnvoll ist es natürlich, wenn ich als Bewerber*in an der Schule bereits befristet neben dem Studium als Lehrkraft tätig war bzw. bin. So kann ich besser einschätzen, ob die Schule mich im Referendariat gut betreuen und unterstützen wird und mich nicht nur zur Abdeckung des Unterrichts benutzt. Die Doppelbelastung Referendariat und Tätigkeit als Lehrkraft sollte nicht unterschätzt werden!  

Voll ausgebildete Lehrkräfte (mit abgeschlossenem Referendariat) haben bei der Besetzung von Stellen aber immer Vorrang.

Grundsätzlich finden Auswahlverfahren / Auswahlgespräche statt.

Nach der fristgerechten Bewerbung für den Quereinstieg meldet sich die zentrale Bewerbungsstelle der Senatsverwaltung so etwa ein / zwei Monate nach dem Bewerbungsschluss und fragt ab, für welchen Schulbezirk eine Einladung zu Auswahlgesprächen gewünscht wird. In der Regel können zwei Bezirkswünsche angegeben werden.

Ideal ist es, wenn die Bewerber*in bereits an der Wunschschule als Lehrer*in tätig ist (z. B. als Vertretungslehrkraft oder im Rahmen des Programms Unterrichten im Masterstudium). Sofern die Schule eine Stelle besetzen kann und beiderseits mehr oder weniger Einvernehmen über die Einstellung mit berufsbegleitendem Referendariat besteht, sollte dies der Zentralen Bewerbungsstelle unbedingt mit der Rückmeldung zum Bezirkswunsch mitgeteilt werden. In dem Fall ist es relativ sicher, dass die Schulleitung die/den Bewerber*in auch auswählen wird.

Aber Achtung: Es gibt immer wieder Fälle, wo es am Ende trotz vorheriger Versprechen der Schulleitung nicht klappt (weil die Stelle vielleicht doch nicht genehmigt wird oder durch eine voll ausgebildete Lehrkraft besetzt werden muss).

Deshalb die dringende Empfehlung, sich immer auch parallel für den regulären Vorbereitungsdienst zu bewerben.

Wer noch nicht an einer Schule arbeitet oder an der Schule nicht bleiben will, wird von der Schulaufsicht des gewünschten Bezirks zu Auswahlgesprächen eingeladen.

Wichtig: Die Entscheidung für eine Schule muss gut überlegt sein, da dann bereits eine unbefristete Einstellung mit Beginn des berufsbegleitenden Referendariats erfolgt. Ein erster Antrag auf Schulwechsel innerhalb Berlin ist grundsätzlich erst zwei Jahre nach Abschluss des Referendariats möglich.

Der unbefristete Arbeitsvertrag beginnt an dem Tag, an dem auch der Vorbereitungsdienst (VD) anfängt (identisches Datum für den regulären und berufsbegleitenden VD). Zusätzlich zum Arbeitsvertrag wird ein Ausbildungsvertrag für das berufsbegleitende Referendariat abgeschlossen (siehe unter Arbeits- und Ausbildungsvertrag).

Wer zuvor bereits mindestens ein Halbjahr befristet als Lehrkraft tätig war (i. d. R. endet der Fristvertrag am Tag vor den Halbjahres- oder Sommerferien), sollte mit der Schulleitung klären, dass in der Einstellungsvorlage (dem sog. Laufzettel) ein nahtloser Vertragsbeginn vermerkt wird.

Zwischen dem Tag, an dem die Schulleitung die Einstellungsvorlage (den sog. Laufzettel) abgibt (mit Stellennummer, Name und Vertragsbeginn sowie dem Hinweis bbVD) und dem Tag, an dem der Arbeits- und Ausbildungsvertrag persönlich in der Personalstelle (Flottenstraße) unterschrieben werden kann, müssen mindestens 8 Wochen eingeplant werden. Die Verträge können nicht rückdatiert werden!

Schritte bis zur Einstellung bzw. bis zum Vertragsabschluss:

  1. Auswahlgespräch (Schulleitung, Personalrat, Frauenvertreterin, ggf. Schwerbehindertenvertretung)
  2. Auswahlentscheidung der Schulleitung (Nachweise über förderliche Zeiten bzw. Berufserfahrungen bei Schulleitung vorlegen und ggf. Teilzeitantrag stellen!)
  3. „Laufzettel“ mit Einstellungsvorlage an Frauenvertreterin und ggf. Schwerbehindertenvertretung, dann an Personalrat
  4. Nach Zustimmung aller Beteiligten: Unterlagen gehen an Zentrale Bewerbungsstelle; von dort per Mail verbindliche Einstellungszusage
  5. Unterlagen gehen an Personalstelle; Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bzw. zur Aushändigung der Ernennungsurkunde

Aufgrund des gravierenden Lehrkräftemangels in Berlin versuchen viele Schulleitungen, die Lücken dadurch zu stopfen, dass sie Lehramtsanwärter*innen im regulären Vorbereitungsdienst den „Wechsel“ in den berufsbegleitenden „nahelegen“ (auch in „Nicht-Mangelfächern“). Umgekehrt sprechen auch immer mehr Lehramtsanwärter*innen ihre Schulleitungen an, weil sie sich an die Schule binden wollen und die Bezahlung i.d.R. deutlich besser ist.

Wer das vorhat, sollte die Vor- und Nachteile des berufsbegleitenden Referendariats gut abwägen (siehe unter Vor- und Nachteile). Zu empfehlen ist, den „Wechsel“ zum 1.8. oder 1.2. des Jahres zu machen und möglichst nicht mehr mit Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres (Prüfungshalbjahr!). Grundsätzlich ist ein „Wechsel“ aber zu jedem Monatsersten möglich (außer zum 1.7.).

Der zeitliche Vorlauf und die Schritte bis zur Einstellung müssen auch hier beachtet werden. Nach der verbindlichen Einstellungszusage durch die Senatsbildungsverwaltung meldet sich die Personalstelle mit einem Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Zu diesem Termin muss der schriftliche Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf mitgenommen werden. Die Entlassung erfolgt dann zeitgleich zum Tag vor Beginn des unbefristeten versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Unbedingt die Auswirkungen auf die Krankenversicherung beachten! Ab Vertragsbeginn besteht volle Sozialversicherungspflicht. Eine private Krankenversicherung ist dann nicht (mehr) möglich.

Die Seminarzuordnungen ändern sich mit dem „Wechsel“ nicht.

 

Das berufsbegleitende Referendariat kann nicht auf Antrag verkürzt werden, wenn Unterrichtserfahrung vorliegt (das geht nur im regulären VD).

Das berufsbegleitende Referendariat kann nicht als Teilzeit-Referendariat auf 24 Monate verlängert werden. Teilzeit ist hier nur möglich durch eine Reduzierung der Unterrichtsstunden um maximal 4 Stunden. Dadurch verlängert sich das Referendariat nicht.

Diese gilt ausdrücklich nicht für Menschen mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (Master of Education oder 1. Staatsexamen Lehramt), sondern nur für „echte“ Quereinsteiger*innen mit anderen Hochschulabschlüssen. Da die Personalstelle aber i.d.R. für alle das gleiche Vertragsmuster verwendet, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Klausel (i.d.R. in § 8 des Arbeitsvertrages) gestrichen wird.

Ja – das haben wir übrigens als GEW durchgesetzt. Alle im Referendariat (regulär oder berufsbegleitend) werden im dritten Ausbildungshalbjahr „automatisch“ in die Verbeamtung einbezogen. Dazu erfolgt schon sehr frühzeitig nach Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres eine Abfrage durch die Personalstelle, ob eine Verbeamtung im Anschluss an das Referendariat gewünscht wird oder nicht.

Die Bindung an die Schule, für die die unbefristete Einstellung mit bbVD (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) erfolgte, bleibt auch bei der Verbeamtung nach dem bbVD bestehen. Siehe unter „Wie läuft das Auswahl- und Einstellungsverfahren ab?“

Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon: 030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

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