Nr. 3/2024
Das Recht auf Bildung ist nicht verhandelbar – Die GEW BERLIN fordert Zugang zu Bildung für alle geflüchteten Kinder und Jugendliche
Die GEW BERLIN kritisiert die Ungleichbehandlung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihren Zugang zu Bildung scharf. „Über 1.200 geflüchtete Kinder und Jugendliche sind ohne Schulplatz. Die Kinder werden in ihrem Recht auf Bildung beschnitten. So wird mit keiner anderen Gruppe umgegangen. Das ist ein echtes Armutszeugnis“, äußerte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Das Recht auf Bildung ist nicht verhandelbar!“, so Erdmann weiter. Schätzungen des Flüchtlingsrates zufolge sind sogar über 2.000 schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz.
Mit Blick auf unbegleitete Jugendliche forderte Erdmann: „Damit keine langen Brüche in den Bildungsbiographien entstehen, brauchen unbegleitete Jugendliche einen zeitnahen Zugang zu Bildung. Eine Schulanmeldung sollte bereits vor Beginn des Clearingverfahrens beziehungsweise spätestens zu dessen Beginn erfolgen, so dass die Jugendlichen zur Schule gehen können und nicht monatelang auf sich gestellt sind.“ Erdmann gab zu Bedenken: „Gerade unbegleitete Minderjährige brauchen Struktur und Gemeinschaft. Häufig haben sie traumatisierende Fluchterfahrungen hinter sich, die sie ohne Familie durchstehen mussten. Je länger sie nicht die Schule besuchen, desto schwerer wird es für sie, den Wiedereinstieg zu meistern und sich zurecht zu finden.“
Erdmann mahnte, nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. „Die Erfahrung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder hierbleiben werden. Welches Signal senden wir als Gesellschaft, wenn sie einen großen Teil ihrer Schulzeit abgeschottet von den anderen Kindern unserer Stadt verbringen?“, so Erdmann weiter. Segregierte Schulstandorte lehnt die GEW BERLIN grundsätzlich ab und fordert deutlich mehr Anstrengungen für die Schaffung dezentraler Lösungen in den Bezirken. „Jeder denkbare Hebel sollte in Bewegung gesetzt werden, damit alle Kinder und Jugendliche trotz der angespannten Schulplatzsituation an einem regulären Schulstandort zur Schule gehen können“, unterstrich Erdmann. Für die entstandenen Übergangsangebote fordert die GEW BERLIN eine maximale zeitliche Begrenzung von sechs Wochen.
Der Artikel 12 der Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, das Recht auf Bildung und die Chancengleichheit umzusetzen und Maßnahmen zur Verwirklichung zu treffen. In §41 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes ist die Schulpflicht für asylsuchende Kinder und Jugendliche und in §2 Absatz 1 ist das Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung vorgesehen.