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Nr. 11/2023

Dauerhafte Beschäftigung von Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung – jetzt müssen Qualifizierungsangebote her

Die GEW BERLIN begrüßt, dass Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung, die schon länger an den öffentlichen Berliner Schulen arbeiten, sich künftig für eine unbefristete Weiterbeschäftigung bewerben können. „Die GEW BERLIN hat lange dafür gekämpft, dass diese Lehrkräfte, die die Berliner Schulen auch ohne volle Lehramtsausbildung über Jahre am Laufen gehalten haben, endlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und damit eine dauerhafte Perspektive erhalten“, erklärte Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN.

Bisher mussten die Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung (LOVL, oder auch: Seiteneinsteiger*innen) sich von Fristvertrag zu Fristvertrag hangeln, während sie der Berliner Schule mit vielen Stunden Unterricht aus der Patsche halfen. „Wir können auf diese Kolleg*innen angesichts des Lehrkräftemangels nicht verzichten. Aber wer A sagt, muss auch B sagen: Jetzt müssen dringend Qualifizierungs- und Aufstiegsangebote für Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung geschaffen werden. Denn gute Bildung kann es nur mit qualifizierten Kolleg*innen und guten Arbeits- und Einkommensbedingungen geben“, unterstrich Regulin.

Die GEW BERLIN fordert, dass die Senatsbildungsverwaltung jetzt zügig strukturierte Qualifizierungsangebote auflegt. „Die Kolleg*innen dürfen nicht dauerhaft Lehrkräfte zweiter Klasse mit schlechterer Bezahlung bleiben. Die Senatsbildungsverwaltung muss es über Weiterqualifizierungsangebote ermöglichen, dass die Kolleg*innen eine volle Lehramtsbefähigung erwerben können“, sagte die GEW-Landesvorsitzende. Dazu gehöre unter anderem, dass Ermäßigungsstunden gewährt werden, wenn die Lehrkräfte sich für ein Q-Masterstudium an den Universitäten entscheiden oder andere Weiterqualifikationen nutzen. „Der Weg zu einer voll ausgebildeten Lehrkraft muss durch die Senatsverwaltung beschrieben, durch qualitativ hochwertige Angebote abgesichert und dann allen betroffenen Beschäftigten angeboten werden“, unterstrich Regulin.

Die Senatsbildungsverwaltung hat die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für LOVL in einer internen Ausschreibung über alle Schulen verschickt. Voraussetzung für eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist, dass die Lehrkräfte seit mindestens drei Jahren an öffentlichen Schulen tätig sind und darunter mindestens ein Jahr zusammenhängend an einer Schule.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46