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Nr. 11 / 2012

Kein bedarfsgerechtes Angebot für die Kinder der Klassen 5 und 6

Ist die Verbesserung in Wirklichkeit eine Verschlechterung? Diese Frage stellt die GEW BERLIN angesichts des Gesetzentwurfes über die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern der 5. und 6. Klassen.

In der Koalitionsvereinbarung hatten SPD und CDU versprochen, Kindern der 5. und 6. Jahrgangsstufen künftig eine Teilnahme am Offenen Ganztagsbetrieb der Grundschulen („Hort“) durch Wegfall der besonderen Bedarfsprüfung zu ermöglichen. Jetzt wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Teilnahme von einer sogenannten Bedarfsprüfung abhängig macht und sich ausschließlich auf die Schulzeit bezieht. Die gesamte Ferienzeit ist ausgeschlossen. Aus Sicht der GEW BERLIN ist das unsinnig: Würde ein Bedarf z.B. wegen Berufstätigkeit der Eltern festgestellt, besteht dieser Bedarf auch während der Ferienzeiten.

Im gebundenen Ganztagsbetrieb haben die Kinder der Klassen 5 und 6 gegenwärtig die Möglichkeit, am Ferienangebot der Schule teilzunehmen. Mit der vorgelegten Neuregelung des Schulgesetzes würde auch für sie diese Möglichkeit entfallen.

Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Dieser Gesetzentwurf ist weit von der Lebenswirklichkeit der Kinder und ihrer Eltern entfernt. Anstatt nach und nach die Möglichkeiten ganztägiger Angebote für alle Kinder während des ganzen Jahres zu erweitern, werden neue Beschränkungen geschaffen. Die GEW BERLIN fordert den Senat auf, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und die Ankündigungen der Koalitionsvereinbarung umzusetzen.“

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
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