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Nr. 21 / 2017

Mitbestimmungsrechte werden massiv verletzt – „Land unter“ in der Personalstelle

Personalräte haben das Recht, bei Einstellungen und Eingruppierungen mitzubestimmen. Das gilt auch für die Personalräte der allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landes Berlin. Wegen der Überlastung der Personalsachbearbeiter*innen der Senatsbildungsverwaltung üben die Personalräte sich jedoch in Geduld und fragen frühestens sechs Wochen nach der Einstellung neuer Kolleg*innen nach, wo denn die Eingruppierungsvorlage bleibt. Inzwischen haben die Verzögerungen aber Ausmaße angenommen, welche die Mitbestimmung ad absurdum führen. Zurzeit sind 1632 Eingruppierungen, vor allem von Lehrkräften, den Personalräten nicht vorgelegt worden. Diese reichen teilweise bis ins Jahr 2015 zurück. Damit ist ein großer Teil der Einstellungen seit 2015 der gesetzlichen Mitbestimmung bei der Eingruppierung entzogen.

Das Problem wird dadurch verschärft, dass auch die vorgelegten Eingruppierungen sehr viele Fehler enthalten – falsche Entgeltgruppen, fehlerhaft berechnete oder überhaupt nicht durchgeführte Anerkennungen von Vordienstzeiten mit der Folge zu niedriger Entgeltstufen, vergessene Zulagen etc. Deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass die den Personalräten nicht zur Kenntnis gegebenen Eingruppierungen korrekt sind.

Immer wieder haben sich Personalräte und die GEW deshalb an die Mitarbeiter*innen der Personalstelle, deren Leitung und die Senatorin gewandt. Wir haben eine Erhöhung der Zahl der Sachbearbeiter*innen und eine bessere Qualifizierung der dort Beschäftigten gefordert. Grundlegende Verbesserungen hat es bisher nicht gegeben. Deshalb haben nun die Personalvertretungen in allen 12 Regionen und bei den berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen beschlossen, gegen die Nichtbeachtung ihrer Mitbestimmungsrechte gerichtlich vorzugehen und Klagen vor dem Verwaltungsgericht zu führen.

Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereiches Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik:

„Neu eingestellte und auch mit Funktionsstellen betraute Kolleg*innen warten monate- oder auch jahrelang auf Gehaltszahlungen in der ihnen zustehenden Höhe. Differenzen von mehreren Hundert Euro im Monat sind nicht ungewöhnlich. Das kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Kranken- und Pflegeversicherungszuschüsse werden einfach nicht gezahlt, Beamt*innen müssen lange auf ihre Einstufung warten, Ausgleichszulagen werden nicht gezahlt, Krankenbezüge oder Elterngeld werden auf der Basis eines zu niedrigen Gehalts berechnet. Geduld kostet die Beschäftigten bares Geld. Den Personalräten bleibt so keine andere Möglichkeit, als ihre Rechte und damit die Rechte der Betroffenen gerichtlich einzuklagen und die unhaltbare Situation öffentlich zu machen. Das darf so nicht weitergehen.“

Ihre Ansprechpartner*innen sind Udo Mertens (erreichbar unter 0151-15134654) und Heike Zeisig (erreichbar unter 0151-15134656), Leitung des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik. 

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46