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Nr. 42/2023

Qualität der Lehramtsausbildung darf nicht dem Mangel zum Opfer fallen

In einer Befragung des Personalrats der Lehramtsanwärter*innen gaben 481 von 584 Befragten an, gesundheitliche Folgeerscheinungen zu erfahren, welche sie auf den Stress im Referendariat zurückführen. Dieser Befund ist ein Ergebnis einer Befragung unter Berliner Referendar*innen, die bei der jährlichen Personalversammlung der Berliner Lehramtsanwärter*innen heute im Diesterweg-Gymnasium unter Beisein von Bildungsstaatssekretärin Christina Henke vorgestellt wurde.

An der Befragung nahmen rund 750 Lehramtsanwärter*innen teil. Zwei Drittel gaben an, nicht genug Zeit für sich, soziale Kontakte oder Hobbys zu haben. 502 von 741 Befragten empfänden das Verhältnis von Arbeitszeit und Ruhephasen als nicht ausgeglichen. Niko Engfer, Vorsitzender des Personalrats der Lehramtsanwärter*innen, berichtete: „Über 90 Prozent haben im Referendariat bereits heftigere Phasen von Stress durchlebt. Diese Zahlen kann die Senatsverwaltung nicht einfach ignorieren. Die Senatsverwaltung muss diesbezüglich dringend handeln und konkrete Gegenmaßnahmen entwickeln.“ 

Laura Pinnig, Leiterin des Vorstandsbereichs Hochschulen und Lehrer*innenbildung in der GEW BERLIN erklärte: „Der Lehrkräftemangel wirkt sich längst auch auf die Qualität des Referendariats aus. Es fehlt an Mentor*innen und die angehenden Lehrer*innen müssen häufig von Anfang an selbstständig unterrichten.“ Besonders die Quereinsteiger*innen im berufsbegleitenden Referendariat würden zu Mehrarbeit verpflichtet und müssten oft ohne Erfahrung Klassenleitungen übernehmen. Pinnig rief die Senatsbildungsverwaltung auf, dafür zu sorgen, dass die Ausbildung nicht dem Lehrkräftemangel zum Opfer fällt. „Die Lehramtsanwärter*innen müssen für den Lehrberuf befähigt werden und dürfen nicht zum Stopfen der Löcher in der Unterrichtsversorgung herhalten.“ Pinnig wies darauf hin, dass der Wechsel an der Spitze der Senatsbildungsverwaltung die Chance bietet, sich Fehlern der Vergangenheit zu stellen: „Es muss schnell gehandelt werden! So müssen in die Expertenkommission Grundschullehramt Vertreter*innen aus allen Ebenen der Ausbildung einbezogen werden, auch die Studierenden und die Lehramtsanwärter*innen.

Heftig diskutiert wurde auf der Personalversammlung auch über die Verbeamtung und den geplanten Nachteilsausgleich für Angestellte. Staatssekretärin Henke bestätigte die Entscheidung, dass Lehrkräfte, die ab dem 1.8.2023 eingestellt werden, keinen Nachteilsausgleich erhalten. „An den Personalrat wird viel Unmut über die Bedingungen der Wieder-Verbeamtung herangetragen. Menschen fühlen sich benachteiligt, weil ihnen aufgrund ihres Alters oder der Gesundheit die Verbeamtung verweigert wird. Große Enttäuschung äußern viele über den Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte. Einige haben sich für den Weg in den Berliner Schuldienst entschieden, weil ihnen attraktive Bedingungen für den Lehrberuf im Angestelltenverhältnis versprochen wurden. Die Streichung des Nachteilsausgleichs nehmen sie regelrecht als Betrug wahr“, betonte Engfer.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46