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Nr. 4/2023

Rechtssicherheit und bessere Ausbildungsbedingungen für Quereinsteigende

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu den berufsbegleitenden Studien der Quereinsteigenden muss nach Auffassung der GEW BERLIN zu raschen Konsequenzen in der berufsbegleitenden Ausbildung führen. „Die Aussage des Gerichts, dass die Rechtslage für die berufsbegleitenden Studien den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Prüfungen „nicht im Ansatz“ genügt, ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten“, erklärte Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN. „Wir haben gegenüber der Senatsbildungsverwaltung immer wieder gefordert, dass es für die Ausbildung im Studienzentrum StEPS verbindliche und transparente Regelungen geben muss. Abgetan wurde unsere Forderung bisher mit dem Argument, dass es sich nicht um ein Studium an einer Universität, sondern lediglich um eine berufsbegleitende Weiterbildung handelt“.

Das Verwaltungsgericht hat in dem vom GEW-Rechtsschutz unterstützten Verfahren klargestellt, dass die sogenannten Studien als Zugangsvoraussetzung für das anschließende berufsbegleitende Referendariat und damit für den Erwerb der vollen Lehramtsbefähigung vom Grundrecht auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz erfasst werden. Einschränkungen dieses Grundrechts sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig. Die fehlenden rechtlichen Grundlagen betreffen nicht nur die Prüfungen. So gibt es bisher keine Regelungen, wie bei Ausfallzeiten wie Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit verfahren wird. „Alles wird bisher individuell und intransparent ausgehandelt. Das führt zu einer großen Unsicherheit unter den Quereinsteigenden“, so Regulin.

Die GEW BERLIN fordert, die Ausbildungsbedingungen der Quereinsteiger*innen deutlich zu verbessern: Im Lehrkräftebildungsgesetz muss die rechtliche Grundlage für den Erlass von Studien-und Prüfungsordnungen geschaffen werden. Diese müssen einheitliche und transparente Regelungen für den Ablauf der Studien, für die Wiederholung und für Unterbrechungen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen enthalten. Für alle Prüfungen sind Prüfungskommissionen einzusetzen. In die Erarbeitung der Curricula sind die Universitäten einzubeziehen. Die berufsbegleitenden Studien müssen verpflichtend und unabhängig evaluiert und deren Ergebnisse regelmäßig veröffentlicht werden. Die Quereinsteiger*innen brauchen gewählte Vertretungen mit Mitspracherechten gegenüber dem StEPS; Kritik von Quereinsteigenden darf nicht einfach abgebügelt werden.

Die Senatsverwaltung hat sich viel zu lange aus der Steuerung und Kontrolle des Studienzentrums herausgehalten. Wir brauchen ein Kontroll- und Steuerungsgremium in Form eines Beirats mit Vertreter*innen der Universitäten, der Studienteilnehmer*innen und der Beschäftigtenvertretungen“, forderte die GEW-Landesvorsitzende.

Die Senatsbildungsverwaltung muss darüber hinaus endlich verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Quereinsteigenden in den Schulen machen, die der Ausbildung gegenüber der Bedarfsdeckung Priorität einräumen: keine Klassenleitungen, kein Vertretungsunterricht, Hospitationen und Sicherstellung der Betreuung durch Mentor*innen!

Die aus der Not geborene Konstruktion des StEPS muss im Zuge der Gründung des geplanten Landesinstitutes für Aus-, Fort- und Weiterbildung außerdem beendet werden. Die Ausbildung von Lehrkräften gehört an die Universitäten!“, bekräftigte Regulin.

Die GEW BERLIN weist darauf hin, dass die Abschlüsse der quereinsteigenden Lehrkräfte nach dem berufsbegleitenden Referendariat durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht gefährdet sind. Quereinsteiger*innen, die ihre berufsbegleitenden Studien nach den jetzigen Vorgaben endgültig nicht bestanden haben, können aber innerhalb eines Jahres Widerspruch dagegen einlegen. Die GEW unterstützt ihre Mitglieder über den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46