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Nr. 31/2022

Sächsisches Modell ist keine Lösung für die Verbeamtung in Berlin

In der Regierungskoalition wird diskutiert, den Lehrkräften, die nicht verbeamtet werden können, einen finanziellen Ausgleich nach dem so genannten sächsischen Modell zu zahlen. Das sächsische Modell beinhaltet eine beamtenrechtliche Zulage, die sich über eine wackelige Konstruktion nur für Tarifbeschäftigte auswirkt und die kaum über 200 Euro liegen kann. Die GEW BERLIN lehnt dieses Modell als deutlich unzureichend ab. „Eine Zulage von voraussichtlich rund 180 Euro für die angestellten Lehrkräfte kann niemals ein fairer Ausgleich sein“, sagte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. Schon seit 2012 fordert die GEW BERLIN, die bestehenden statusbedingten Einkommensunterschiede zwischen Angestellten und Beamt*innen durch echte Zulagen auszugleichen. „Im bestehenden Tarifvertrag TV-L gibt es die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen von bis rund 900 Euro. Diese Spielräume muss der Senat nutzen, wenn er die Verbeamtung gerecht umsetzen will“, sagte Erdmann weiter. 

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik, appellierte an Rot-Grün-Rot: „Seit Jahren benennen wir die Probleme, die mit der Verbeamtung einhergehen. Die Angestellten verdienen einen fairen Ausgleich, wenn sie nach jahrelangem Einsatz in der Berliner Schule nicht verbeamtet werden. Grüne und Linke sowie die Delegierten des SPD-Parteitags haben der Verbeamtung nur unter der Bedingung eines Lösungsmodells für die Angestellten zugestimmt, so steht es auch im Koalitionsvertrag. Wir erwarten von den Senatsparteien, dass sie ihren Koalitionsvertrag ernst nehmen und den Kolleg*innen einen echten Nachteilsausgleich anbieten. Das sächsische Modell erfüllt diese Bedingungen nicht.“

Dass die SPD bei ihrem Parteitag am Sonntag von ihrem Beschluss einer Stundenermäßigung für die angestellten Lehrkräfte abgerückt ist, kommt für die GEW BERLIN nicht überraschend. „Bereits bei der Beschlussfassung im Jahr 2019 war den Beteiligten klar, dass die Stundenermäßigung rechtlich nicht umsetzbar ist. Die SPD hat mit dieser Forderung bei angestellten Lehrkräften um Stimmen für die Abgeordnetenhauswahl 2021 geworben. Sie steht nun in der Pflicht, dass der finanzielle Ausgleich, der die Stundenermäßigung ersetzen soll, die statusbedingten Nachteile wirklich ausgleicht. Nachteile bei Einkommen und Rente und bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind mit 180 Euro niemals auszugleichen“, betonte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik.

Unter dem Motto „FAIRbeamtung – Wahlversprechen halten! Verbeamtung gerecht umsetzen!“ hat die GEW BERLIN vor dem SPD-Parteitag stellvertretend für mehrere tausend Lehrkräfte demonstriert, die nach derzeitiger Rechtslage von der Verbeamtung ausgeschlossen sind.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46