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Nr. 39/2023

Schwarz-Rot verabschiedet sich beim Nachteilsausgleich von Wahlversprechen

Resolution der Teilpersonalversammlung der Berliner Lehrkräfte vom 26.9.

Am 4.9. verschickte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch an die Berliner Schulen ein Schreiben mit Details zum Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen. Während für die Gruppe derer, die 52 Jahre und älter sind, die formulierten Regelungen im Grunde dem Nachteilausgleichsgesetz von Rot-Grün-Rot aus Februar 2023 entsprechen, drohen den anderen Gruppen erhebliche Nachteile. Laut Bildungsverwaltung haben sich erst 9.500 von potenziell 16.000 Lehrkräften für eine Verbeamtung entschieden.

Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN: „6.500 Kolleg*innen haben sich gegen eine Verbeamtung entschieden. Sicherlich hat ihnen die Aussicht auf eine monatliche 300-Euro-Zulage die Entscheidung erleichtert. Die GEW BERLIN hatte zwar eine deutlich höhere Ausgleichszahlung gefordert, ohne den Druck der in der GEW organisierten Kolleg*innen hätte es sicher gar keine Kompensation gegeben. Nun verkündet die Senatorin, dass der Ausgleich nicht wie von Rot-Grün-Rot beschlossen ab Februar gezahlt wird, sondern erst ab dem Datum der Erklärung, was ab 18. September möglich sein soll.“

Sara Ziegler, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN: „Wir bezweifeln, dass die Senatorin eine derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen treffen kann. Da ist das Gesetz vom Februar eindeutig. Die Kolleg*innen haben ab Februar 2023 Anrecht auf den Nachteilsausgleich – nicht erst ab September. Auch sieht der Tarifvertrag für die Lehrkräfte gar nicht vor, dass Zulagen beantragt, geschweige denn, zurückgezahlt werden müssen. Bei der Brennpunktzulage ist das ja auch nicht der Fall. Ein aufwändiges Erklärungsverfahren belastet die Personalstelle unnötig und zusätzlich.“

Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN: „Vor der Wiederholungswahl hatte Katharina Günther-Wünsch als Abgeordnete in der Opposition noch weitreichende Verbesserungen beim Nachteilsausgleich gefordert – als Bildungssenatorin tut sie nun das Gegenteil. Wir fordern Katharina Günther-Wünsch und Finanzsenator Stefan Evers auf, sich auch auf der Regierungsbank an ihre Wahlversprechen zu erinnern. Auch ist es skandalös, wie viele Lehrkräfte, die seit 20 Jahren unsere Schulen tragen, nach dem Motto‚ wem wir keine Verbeamtung anbieten, hat auch nix verpasst, außen vor bleiben: Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrkräfte für Fachpraxis, Freundschaftspionierleiter*innen, Horterzieher*innen, die als Lehrkräfte tätig sind. Berlin will ein attraktiver Arbeitgeber sein – diesen Kolleg*innen kommt ihr Ausschluss wie ein Hohn vor.“

 

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Geschäftsführer und Pressesprecher
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