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Nr. 6/2023

Senat muss beim Neutralitätsgesetz endlich Klarheit schaffen

Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat auf, schnell eine rechtssichere Regelung zum Neutralitätsgesetz zu schaffen. „Ob eine Lehrerin im Unterricht Kopftuch tragen darf, darf keine Einzelfallentscheidung der Gerichte sein. Auch die Frage, wann der Schulfrieden gefährdet ist, muss klar definiert sein. Die Rechtslage ist nach den Entscheidungen vom Bundesverfassungs- und vom Bundesarbeitsgericht sehr unübersichtlich. Das bringt sowohl die Schulen als auch die Personen, die an der Einstellung von Lehrkräften beteiligt sind, in eine sehr schwierige Lage“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde des Landes Berlin abgewiesen. Das bedeutet, dass das Land Berlin Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten darf. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Berliner Neutralitätsgesetz bereits im Jahr 2020 für gesetzeswidrig erklärt. Das Gesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagog*innen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst.

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Markus Hanisch
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