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Weltlehrertag: Honorarlehrkräfte protestieren gegen skandalöse Unterbezahlung

Gemeinsame Presseerklärung von ver.di und GEW BERLIN

Honorarlehrkräfte in Berlin protestieren am Weltlehrertag, 5. Oktober 2015, gegen ihre Unterbezahlung, unsicheren Arbeitsverhältnisse und die mangelnde Absicherung bei Krankheit und im Alter. Sie werden ab 10.00 Uhr vor der Senatsverwaltung für Bildung mit Trommeln und Rap auf ihre Situation aufmerksam machen und anschließend mit einer Demonstration zur Weltzeituhr am Alexanderplatz ziehen.

Der Weltlehrertag erinnert an die "Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer", die 1964 von der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angenommen wurde. Die UN-Charta fordert, dass Lehrkräfte aller Schularten zu gleichen Bedingungen beschäftigt wer-den. Sie sollen bei Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit sozial abgesichert sein. Zudem sollen sie Mutterschutz, den Wiedereinstieg nach Erziehungszeiten sowie eine Altersvorsorge erhalten.

Diese UN-Standards werden in Deutschland für zehntausende freiberufliche Honorarlehrkräfte nicht annähernd umgesetzt. Dazu gehören auch in Berlin tausende Lehrkräfte. Sie arbeiten an Volkshochschulen und bei privaten Trägern sowie Sprachschulen - unter anderem in Deutsch-Integrations- und Alphabetisierungskursen - am Goethe-Institut, an Musikschulen und an den Hochschulen als Lehrbeauftragte. Sie verdienen pro Unterrichtsstunde nicht einmal halb so viel wie angestellte Lehrer/innen in Schulen, Hochschulen oder Musikschulen. Die meisten* Honorarlehrkräfte erhalten von ihren Auftraggebern keinerlei Zahlung bei Krankheit.

„Honorarlehrkräfte sind akademisch ausgebildet und sollten auch wie Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen behandelt werden. Wir fordern tarifliche Regelungen für Urlaub und im Krankheitsfall sowie eine Bezahlung wie Lehrkräfte im öffentlichen Dienst“, fordert Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW Berlin.

„Trotz dauerhafter Beschäftigung haben wir keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Selbst bei jahrelanger Berufstätigkeit für dieselben Auftraggeber sind die Honorarverträge immer nur befristet. Und die Rente beträgt nach jahrzehntelanger Vollzeitarbeit nur um die 500 Euro. Scheinselbständigkeit und Altersarmut im Auftrag des Landes Berlin“, so Beate Strenge, ver.di-Sprecherin der VHS-Dozent/inn/envertretung.

„Wir leisten erstklassige Arbeit und werden wie Lehrkräfte zweiter Klasse behandelt und als rechtlose Tagelöhner/innen beschäftigt“, resümiert Barbara Janisch, Lehrbeauftragten-Sprecherin bei der GEW Berlin.

GEW und ver.di verlangen für die Honorarlehrkräfte die Erfüllung der UNESCO-Standards und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Festanstellung mit einer Vergütung wie angestellte Lehrer/innen mit vergleichbarer Qualifikation - oder bei Freiberuflichkeit ein angemessenes Honorar pro Unterrichtseinheit, das der akademischen Ausbildung und den Aufgaben entspricht und sich an der Bezahlung angestellter Lehrkräfte orientiert.

Die auftraggebenden Einrichtungen müssen ihren Anteil an der Sozialversicherung bezahlen. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen muss als Bemessungsgrundlage das reale Erwerbsein-kommen gelten - und nicht wie derzeit eine fiktiv hohe Bemessungsgrenze für Freiberufler/innen. Zudem fordern die Gewerkschaften, dass Auftraggeber Ausfallhonorar bei Krankheit zahlen und sich an der Altersvorsorge beteiligen, sowie Personalvertretungsrechte für Honorarlehrkräfte.

*Nur die Berliner Volkshochschulen und Musikschulen zahlen im Krankheitsfall 80 Prozent Ausfallhonorar -– aber auch dies nur für eine Dauer von maximal sechs Wochen pro Jahr, jeweils ab dem 4. Krankheitstag. Und dies gilt nicht in den Ferien.

Aktionsankündigung: 5. Oktober 2015, 10.00 Uhr mit Trommeln und Rap, vor der Senatsverwaltung für Bildung, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin (Nähe Alexanderplatz). Anschließend Demo zur Weltzeituhr Alexanderplatz, Veranstaltungsende gegen 11.30 Uhr.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46