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Tarifinformationen für das Land Berlin

Hier findet ihr Informationen für Tarifbeschäftigte des Landes Berlin.

Krankenbezüge für Tarifbeschäftigte des Landes Berlin

Tarifbeschäftigte des Landes Berlin erhalten bei Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die gesetzlichen Krankenbezüge, sondern darüber hinausgehende Leistungen:

Neue Eingruppierungsregelungen für Beschäftigte des Landes Berlin

Nach fast fünfjährigen Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung zum TV-L liegt nun ein Zwischenergebnis vor, das allerdings nicht für Lehrkräfte gilt. Die Eingruppierungsregelungen zum BAT/BAT-O werden an den TV-L angepasst. Gegenüber dem Überleitungsrecht aus dem Jahr 2006 wurden außerdem einige Verbesserungen vereinbart. Die neuen Eingruppierungsregelungen zum TV-L gelten - wegen einer Verweisung im Angleichungs-TV Land Berlin - auch für Tarifbeschäftigte des Landes Berlin.

Das "Kurzinfo" fasst die wesentlichen Änderungen zusammen. Das Info "Neues Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst des Landes Berlin" gibt umfassend zu den Neuerungen Auskunft.

Kontakt
Sabine Herzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 030 / 219993-41

Telefonsprechzeiten:
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  Mi. 13.00 - 17.00 Uhr,
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