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Darf ich das? Wer kann in der GEW helfen?

Bildungsarbeiter*innen haben politisch neutral zu sein—gilt das auch für GEW-Arbeit? Nein! Falls dein*e Chef*in anders denkt, hier sind Argumente und Ansprechpersonen.

Artikel 9 des Grundgesetzes (Vereinigungsfreiheit) regelt die Koalitionsfreiheit und damit auch das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluss. In Absatz 3 heißt es: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“


Das daraus erwachsende Recht auf gewerkschaftliche Betätigung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1965 so formuliert: „Alle Mitglieder einer Koalition (Gewerkschaft) haben das Recht an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit ihrer Organisation teilzunehmen.“

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1981 sind wesentliche Elemente der gewerkschaftlichen Tätigkeit

  • die Information der Mitglieder,
  • die Selbstdarstellung der Organisation,
  • die Gewinnung neuer Mitglieder.

Diesen Aufgaben können die Gewerkschaften nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb eines Betriebes nachgehen. Durch die „zur Belegschaft zählenden Mitglieder“ (= Mitglieder der GEW eines Betriebs) muss die Gewerkschaft „die ihrem Fortbestand dienenden Rechte wahrnehmen“ können. Ein wesentlicher Satz dieser Entscheidung:

„Es bleibt den gewerkschaftlich organisierten Betriebsangehörigen unbenommen, sich – gegebenenfalls nach entsprechender Einführung – innerhalb des Betriebes, am gemeinsamen Arbeitsort, werbend und unterrichtend zu betätigen, in zulässigem Umfang Plakate auszuhängen, Prospekte auszulegen und zu verteilen und mit den Arbeitnehmern zu sprechen.“

Einfach gesagt: Du darfst in deinem Betrieb für die Gewerkschaft werben. Das schließt analoge wie digitale Postfächer mit ein. In der Schule gilt der Beutelsbacher Konsens. Der ist aber irrelevant, solange die Schüler*innen die GEW-Materialien nicht sehen können.

Beamt*innen dürfen selbstverständlich auch politisch aktiv sein!

 

Brauchst du Hilfe?

Melde dich bei deinem Personal- oder Betriebsrat oder bei der GEW-Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen.