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Entwurf der Bildungslaufbahnverordnung

Letzte Aktualisierung: 29.06.2017

Die GEW BERLIN begrüßt die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden und die nun mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Lehrkräftebildungsgesetzes auf den Weg gebracht worden ist.
Die GEW BERLIN stellt fest, dass diese Anhebung das Ergebnis der Streiks der angestellten Lehrkräfte in den Jahren 2013 bis 2016 und der daraus resultierenden Erklärung mit dem Finanzsenator im August 2016 ist. Hierzu gehört ebenso die Anhebung der Besoldung der Konrektor*innen.
Die GEW BERLIN kritisiert jedoch deutlich die Verzögerung bei der Bekanntgabe der Regelungen zur Anhebung der Grundschullehrkräfte, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden.
Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für BJF auf, unverzüglich die in der Koalitionsvereinbarung und der Erklärung mit dem Finanzsenator vom August 2016 vereinbarten Inhalte umzusetzen. Hierzu gehören eine zeitnahe Höhergruppierung der Kolleg*innen, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden und die Anerkennung der beruflichen Erfahrungen dieser Kolleg*innen bei der Höhergruppierung.
Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung auf, noch vor den Sommerferien die Rechtsverordnung vorzulegen, nach der die Höhergruppierung geregelt werden soll.
Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat auf, die Haushaltsmittel, die für die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte und der Lehrkräfte mit einem Wahlfach, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet worden sind, nötig sind, zur Verfügung zu stellen.
Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für BJF auf, auch Lehrkräfte mit einer Laufbahnbefähigung gemäß §§ 5a (LuK),7a (Sonderschullehrkräfte Ost) SchLVO a. F. von der Höhergruppierung zu erfassen.
Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für BJF auf, Lehrkräften, die zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert haben, wie bisher eine Zulage zu zahlen.
Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für BJF auf, insbesondere den Lehrkräften mit den Voraussetzungen für die Laufbahn gemäß § 5a SchLVO a. F., welche bisher die beförderungsrelevanten Fortbildungen für die Klassen 5 und 6 gemäß § 25 Abs. 3 SchLVO a. F. aus verschiedenen Gründen nicht absolvieren konnten, diese Möglichkeit praktisch neu zu eröffnen.
Die GEW BERLIN wird Möglichkeiten und Formen auch außerhalb einer Tarifauseinandersetzung finden, um den Protest gegen die BLVO deutlich zu artikulieren und Druck auszuüben.