Zum Inhalt springen

Forderung der verbindlichen Förderung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf an allen Berliner Schulen

Letzte Aktualisierung: 08.06.2015

Die GEW BERLIN fordern die Senatsverwaltung für Bildung und den Senat von Berlin dazu auf, das Rundschreiben Offensive zur Verringerung von Unterrichtausfall vom 24. April 2001, Rundschreiben Nr. 28, im Punkt 3.2. zu verändern, da hier der Erteilung des Pflichtunterrichts Vorrang eingeräumt wird und als nachrangige Maßnahme die Zusammenlegung von Teilungsgruppen aufgeführt wird.

Die Möglichkeit der Aufhebung von Teilung / Integration und Zusammenlegung von Klassen / Kursen zur Vertretung von Pflichtunterricht muss gestrichen werden, da ansonsten gezielte und verlässliche Förderung wie in den einschlägigen Richtlinien ( z. B. der Sonderschulverordnung Zumessungsrichtlinien, Anlage 2) und im Schulgesetz ( z. B. § 4) gefordert, nicht möglich ist.

Die der Schule zugewiesenen Stunden für sonderpädagogische Förderung dürfen nicht für Vertretungen verwendet werden.