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Maßnahmen zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs und zur Erhöhung der Qualität der Lehrkräftebildung

Letzte Aktualisierung: 29.06.2017

Die GEW BERLIN sieht mit Sorge, dass Berlin an den Schnittstellen der Lehrkräftebildung einen erheblichen Teil der Absolvent*innen aus Lehramtsstudiengängen verliert. Das betrifft den Übergang vom Studium zum Referendariat, wo regelmäßig fast 50 % der Bewerber*innen das Einstellungsangebot nicht annimmt, aber auch den Übergang vom Referendariat in den Schuldienst Berlins.
Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die ausgebildeten Lehrkräfte in größerem Umfang für das Referendariat und den Schuldienst in Berlin gewonnen werden. Darüber hinaus muss die Qualität der Lehrkräftebildung unter den besonderen Herausforderungen einer hohen Zahl von „Quereinsteiger*innen“ verbessert werden.
Um das zu erreichen fordert die GEW BERLIN in Ergänzung zu den Beschlüssen der LDV Nr. 16 vom 4./5. Juni 2014 und Nr. 9 vom 18./19. November 2014:

  1. Informationskampagne für Lehramtsstudierende

    Während des Praxissemesters muss die Senatsbildungsverwaltung zusammen mit den Schools of Education der lehrkräftebildenden Universitäten die angehenden Lehrer*innen gezielt über das Einstellungsverfahren und den Ablauf des Referendariats in Berlin informieren und beraten. Dabei muss auf die Veränderungen, die sich aus der Reform der Lehrkräftebildung 2014 mit den drei neuen Lehrämtern ergeben und deren Auswirkungen auf Einsatz und Bezahlung sowie die Anerkennung der Abschlüsse besonderer Wert gelegt werden.

  2. Referendariat im versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis absolvieren; Zulage zu den Bezügen gewähren

    Da Berlin seit über 10 Jahren neu eingestellte Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet, sollte auch das Referendariat im versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis absolviert werden. Das würde auch die Probleme beim Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche KV beim Berufseinstieg lösen. Gleichzeitig muss die Bezahlung der Lehramtsanwärter*innen deutlich verbessert werden. Voraussetzung ist, dass das Land Berlin den Lehramtsanwärter*innen eine einheitliche Zulage in Höhe von 300 € gewährt.

  3. Einstellungsgarantien zum Referendariat aussprechen

    Wie bei der Bewerbung zum Schuldienst nach dem Referendariat sollten Lehramtsstudierende bereits während des Praxissemesters verbindliche Einstellungsangebote zum Referendariat erhalten. Diese sollten auf jeden Fall an die Studierenden im Grundschullehramt, in allen Lehrämtern mit Sonderpädagogik, im Lehramt berufsbildende Schulen und in den Fächern, in denen ein besonders starker Lehrkräftebedarf besteht, erteilt werden.

  4. Einsatzwünsche der Bewerber*innen stärker berücksichtigen

    Die Bewerber*innen zum Referendariat müssen frühzeitiger über ihre Ausbildungsorte (Seminare und Schule) informiert werden. Gleichzeitig müssen individuelle Einsatzwünsche (vor allem Schulwünsche) stärker berücksichtigt werden. Schulwünsche sollten mit der Bewerbung zum Referendariat aufgenommen werden.
    Der Wechsel von Seminaren und Schulen sollte erleichtert werden und grundsätzlich ohne Begründung auf Antrag der Lehramtsanwärter*innen bis zum Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres möglich sein.

  5. Belastung im Grundschullehramt senken

    Die Ausbildung im Grundschullehramt mit drei Fächern (Mathe, Deutsch und x) hat zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung im Vergleich zu den anderen Lehrämtern im Referendariat geführt. Anstelle von insgesamt 10 Unterrichtsbesuchen in den anderen Lehrämtern mit zwei Fächern müssen angehende Grundschullehrer*innen 15 Unterrichtsbesuche vorbereiten.
    Die Gesamtzahl der Unterrichtsbesuche im Grundschullehramt muss auf die für alle anderen Lehramtsanwärter*innen geltende Zahl gesenkt werden.

  6. Ausbildungsunterricht im Lehramt ISS/Gymnasium in Sek I und Sek II durchgängig sicherstellen

    Referendar*innen im Lehramt ISS/Gym müssen von Anfang an sowohl in der Sek I, als auch in der Sek II eingesetzt werden. Wenn die zugewiesene Ausbildungsschule (ISS) keine eigene Oberstufe hat, muss der parallele Einsatz mit einem Teil der Stunden des Ausbildungsunterrichts mit Beginn des Referendariats, spätestens aber mit Beginn des zweiten Ausbildungshalbjahres erfolgen.

  7. Ermäßigungsstunden für Mentor*innen in den Schulen

    Die GEW BERLIN erneuert ihre Forderung, den anleitenden Lehrkräften (Mentor*innen) zwei Ermäßigungsstunden pro Woche zu gewähren, um eine bessere Betreuung und Beratung der Referendar*innen sicherzustellen.

  8. Unterricht nach Abschluss der Prüfung bis zum Ende des Referendariats begrenzen

    Nach dem erfolgreichen Abschluss der unterrichtspraktischen Prüfung bis zum offiziellen Ende des Referendariats (Tag der Zeugnisübergabe) können die Lehramtsanwärter*innen nach § 29 VSLVO (Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung) mit zusätzlichen Unterrichtsstunden beauftragt werden. Im berufsbegleitenden Referendariat können in dieser Zeit die Ermäßigungsstunden ganz oder teilweise entfallen.
    Da die Ausbildung erst mit dem Tag der Zeugnisübergabe endet und bis dahin auch nur die niedrigen Ausbildungsbezüge oder (im bbVD) das niedrigere Gehalt gezahlt wird, müssen die zusätzlichen Unterrichtsstunden entweder zusätzlich bezahlt oder auf 3 Stunden pro Woche begrenzt werden.

  9. Lehrkräfte mit ausländischen Lehramtsabschlüssen im Anpassungslehrgang

    Die Senatsverwaltung muss unverzüglich eine neue Verordnung über den Anpassungslehrgang auf den Weg bringen, die an das neue Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz und die Neuregelungen in der Lehrkräftebildung angepasst ist.

  10. Angebote zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse

    Bewerber*innen zum Referendariat, zum Anpassungslehrgang und für den „Quereinstieg“ mit nichtdeutscher Herkunftssprache sollten ein verbindliches Beratungsangebot zu ihren vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen erhalten. Dabei muss insbesondere eine Einschätzung abgegeben werden, inwieweit die deutschen Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer in Berlin ausreichen und wo ggf. Defizite bestehen. In diesem Fall muss den betreffenden Lehrkräften auf Kosten der Senatsverwaltung das Angebot für Kurse zur Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse unterbreitet werden.
    Wichtig ist, dass diese Beratung nicht zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen darf, sondern als Orientierung und Hilfestellung der Lehrkräfte mit nichtdeutscher Herkunftssprache dienen muss. Die Teilnahme an empfohlenen Sprachkursen muss freiwillig sein.

  11. Verbindliches Vorbereitungshalbjahr für „Quereinsteiger*innen“ ohne Lehramtsstudium vor Beginn des berufsbegleitenden Referendariats

    „Quereinsteiger*innen“ mit anderen nichtlehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen, die mit zwei anerkannten Fächern unmittelbar nach der Einstellung auch in das berufsbegleitende Referendariat aufgenommen werden können, sollten vor Beginn des berufsbegleitenden Referendariats zunächst verpflichtend eine pädagogisch-didaktische Begleitung in den Schulpraktischen Seminaren erhalten. Dafür müssen mindestens 5 Ermäßigungsstunden gewährt werden. Die Aufnahme in das berufsbegleitende Referendariat sollte dann erst zum (über-) nächsten Beginn des Referendariats erfolgen.
    „Quereinsteiger*innen“, die vor der unbefristeten Einstellung bereits mindestens 6 Monate zuvor im Berliner Schuldienst befristet als Lehrkräfte tätig waren, sollen auf Antrag auf diese pädagogische Begleitung verzichten können.
    Für die pädagogisch-didaktische Begleitung ist ein Curriculum zu entwickeln, dass wesentliche Grundlagen für die Tätigkeit als Lehrkraft enthalten muss (u.a. Schulrecht, Rahmenlehrpläne, Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte, Bewertung, Beurteilung und Notengebung, Umgang mit Heterogenität).

  12. Angebote für berufsbegleitende Studien und berufsbegleitende Weiterbildung ausbauen

    Die Kapazitäten für die berufsbegleitenden Studien in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht Naturwissenschaften für „Quereinsteiger*innen“, die in den Grundschulen mit nur einem anerkannten Fach eingestellt werden, müssen dringend erhöht werden. Die aktuellen Wartezeiten von mindestens einem Jahr nach der Einstellung bis zum Beginn der Studien sind nicht länger hinnehmbar.
    Darüber hinaus muss die Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit den Universitäten die Angebote für berufsbegleitende Weiterbildungen in Fächern, in denen ein besonders starker Lehrkräftemangel herrscht, zügig erweitern und ausbauen. Dazu gehören insbesondere Sonderpädagogik, die MINT-Fächer.

  13. Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte mit Lehramt ISS/Gym und Studienratslaufbahn in der Grundschule

    Für Lehrkräfte mit dem Lehramtsabschluss ISS/Gymnasium und in der Studienratslaufbahn, die aufgrund des großen Bedarfs in der Grundschule eingestellt werden, ist ein flächendeckendes Fortbildungsprogramm aufzulegen. Entsprechende Fortbildungen sollen unmittelbar mit Einstellung in der Grundschule beginnen. Die Teilnahme muss freiwillig sein. Für Teilnehmer*innen an den Fortbildungen ist eine Ermäßigung um zwei Unterrichtsstunden / Woche zu gewähren.