Zum Inhalt springen

Nachbesserung beim Elterngeld

Landesdelegiertenversammlung vom 07./08.06.2007

Letzte Aktualisierung: 08.06.2007

 


 

Nachbesserung beim Elterngeld

Die GEW BERLIN stellt fest, dass bei der Einführung des neuen Elterngeldgesetzes vor allem die einkommensschwachen Familien, insbesondere Erwerbslose und Studierende, Promovierende sowie Auszubildende, durch die Neuregelungen benachteiligt werden.

Die GEW BERLIN fordert die GEW BUND auf, sich für eine Nachregelung zugunsten der durch das Elterngeld benachteiligten Bevölkerungsgruppen bei der Bundesregierung einzusetzen.

Die Nachregelungen sollten die Verschlechterungen aufheben und den Sockelbetrag anheben, um den durch die zurückgestellte Erhöhung sowie zeitlich verkürzte Auszahlung des Kindergeldes erreichte staatliche Kürzung der Unterstützung für Eltern in finanziell schlechter gestellteren Lebenssituationen auszugleichen. Denkbar wäre eine monatliche Mindestunterstützung von 600€ für 12 bzw. 14 Monate und 300€ für 24 bzw. 28 Monate.

Das neue Elterngeld
Höhe:
67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils, maximal 1.800 Euro, minimaler Sockelbetrag: 300 Euro

Dauer:
14 Monate, wenn sich beide Elternteile die Kinderbetreuung teilen, sonst zwölf Monate, für Alleinerziehende grundsätzlich 14 Monate

Bei Eltern, die von der 67% Marke profitieren, ist eine Streckung der Zahlungszeitraumes auf 24 bzw. 28 Monate möglich. Diese Regelung trifft auf EmpfängerInnen des Sockelbetrages nicht zu.

Wann:
ab 1. Januar 2007

Bisher:
maximal 300 Euro Erziehungsgeld für 24 Monate oder 450 Euro für zwölf Monat