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Bedarfsgerechte Fördermaßnahmen für neu zugezogene Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse

Landesdelegiertenversammlung vom 13./14.11.2012

Letzte Aktualisierung: 20.11.2012

Die GEW BERLIN fordert die Senatsverwaltung für Bildung und die Bezirke auf, eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Förderung zur Integration von neu zugezogenen SchülerInnen ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen (unterhalb des Niveaus von B2 des europäischen Referenzrahmens) sicherzustellen.

Im Einzelnen fordert die GEW BERLIN

  • Bereitstellung von Schulplätzen in Vorbereitungsklassen entsprechend dem zu Beginn jedes Schuljahres erwarteten Bedarf,
  • Abschaffung der Wartelisten für einen Schulplatz,
  • schulische Erstaufnahme von neu zugezogenen jungen unbegleiteten Flüchtlingen in allen Bezirken,
  • SchülerInnen sollen - auch nach einem Auszug aus dem erstaufnehmenden Bezirk - die Möglichkeit haben, ihre Bildungskarriere an ihrer herkömmlichen Schule fortzusetzen,
  • Einrichtung von Schwerpunkschulen in den Bezirken mit mindestens zwei Lerngruppen auf unterschiedlichen Niveaustufen - keine Verteilung einzelner Klassen auf einzelne Schulen,
  • keine Verteilung einzelner SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse auf verschiedene Schulen ohne Vorbereitungsklassen,
  • Einrichtung von Lerngruppen für AnalphabetInnen an Schwerpunktschulen,
  • Erhöhung der möglichen Verweildauer in den Vorbereitungsklassen auf zwei Jahre, keine Verfestigung von Strukturen, die ein Verbleib der SchülerInnen in ethnisch segregierten homogenen Lerngruppen bewirken,
  • Festsetzung der Klassenfrequenzen auf 12 bis 15 SchülerInnen,
  • Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend den Stunden in Regelklassen,
  • Englischunterricht für SchülerInnen ohne Englischkenntnisse nach Erreichen des Niveaus A2 des europäischen Referenzrahmens in Deutsch,
  • Ausstattung der Klassen mit bedarfsgerechten Unterrichtsmaterialien und technischen Geräten,
  • schrittweise Einbeziehung des Fachunterrichts in den Unterricht von Lehrkräften, die sprachsensiblen  Fachunterricht anbieten können,
  • Möglichkeit der Teilnahme von SchülerInnen aus Vorbereitungsklassen am Unterricht der Regelklassen in den Fächern Sport, Musik, Kunst, ggf. WAT,
  • Einbeziehung der SchülerInnen aus Vorbereitungsklassen in gesamtschulische Veranstaltungen sowie in Projekte und Arbeitsgemeinschaften,
  • Festsetzung des Niveaus der Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Übergang in eine Regelklasse auf A2 für Klassen 7/8, B1 für Klassen 9/10,
  • Bereitstellung von Schulplätzen in Regelklassen, insbesondere im 9. Jahrgang, für die SchülerInnen aus Vorbereitungsklassen, 
  • speziell für den Unterricht in Vorbereitungsklassen fortgebildete Lehrkräfte,
  • gesamtstädtische Studientage für die Weiterqualifizierung von Lehrkräften in Vorbereitungsklassen,
  • zwei Anrechnungsstunden je 15 SchülerInnen für Lehrkräfte als "BeratungslehrerInnen".