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Mehrarbeit von Lehrkräften an Berliner Schulen

Letzte Aktualisierung: 02.05.2018

Die GEW BERLIN stellt fest, dass derzeit das Thema „Mehrarbeit von Lehrkräften an den Berliner Schulen“ eine geringe Aufmerksamkeit erfährt.

Zur nächsten LDV ist vom LV ein Antrag zu erarbeiten, in dem dargelegt wird, in welchem Maße das Thema eine höhere Bedeutung bekommen soll.

Dem Antrag sind als Material Informationen zu folgenden Punkten beizufügen:

• Welche Regelungen zur Anordnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte gibt es in Berlin?
• In welchem Umfang wird Mehrarbeit an den Berliner Schulen angeordnet und durch Freizeit bzw. Entgelt abgegolten?
• Welche Hinweise gibt es, dass die Regelungen zur Anordnung und Abgeltung von Mehrarbeit nicht eingehalten werden?

Der Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten-und Tarifpolitik der GEW BERLIN prüft in diesem Zusammenhang, ob und in welchem Maße die vom Berliner Senat im Jahr 2004 gekündigte Dienstvereinbarung zur „Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden für die Lehrer an der Berliner Schule und am Berlin-Kolleg vom 29.07.1980“ als Grundlage für eine neue Dienstvereinbarung verwendet werden kann.