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Online-Lehre ist Mehrwert

Landesdelegiertenversammlung vom 13./14.11.2012

Letzte Aktualisierung: 20.11.2012

An den Berliner Hochschulen ist die Online-Lehre in verschiedenen Formen anzutreffen, von der mit Online-Elementen angereicherten Präsenzlehre bis zur reinen Online-Lehre. Damit erweitern die Hochschulen ihr Angebot und gehen auf die Bedürfnisse der Studierenden ein.

Der Anteil der Online-Lehrangebote nimmt zu. Das muss sich in einer angemessenen Berücksichtigung bei der Höhe der Lehrverpflichtung des hauptberuflichen Personals und bei der Bezahlung der Lehrbeauftragten widerspiegeln.

Die Online-Lehre stellt einen didaktischen und kollegialen Mehrwert dar.

Der didaktische Mehrwert der Online-Lehre besteht vor allem in:

  • der Verfügbarkeit der Materialien und der Ergebnisse, auch bei großen Lehrveranstaltungen,
  • der Erleichterung der Kommunikation mit und unter der Studierenden,
  • der Förderung der Interaktion und der Kreativität der Studierenden,
  • der räumlichen und zeitlichen Unabhängigkeit,
  • der Simulation der Lehrinhalte (z. B. bei Experimenten),
  • der besseren Anschaulichkeit (z. B. bei Architekturprojekten).

Der kollegiale Mehrwert der Online-Lehre besteht vor allem in:

  • der Über- und Weitergabe der Kursunterlagen unter den Dozent_innen, die den gleichen Kurs unterrichten,
  • einem schnelleren und nachhaltigeren Informationsfluss und Austausch unter den Dozent_innen über Inhalte und Methoden,
  • der Einrichtung von Austauschräumen unter Dozent_innen, z. B. für neue Kolleg_innen.


Die GEW BERLIN fordert, dass der Zeitaufwand für Online-Lehrangebote angemessen berücksichtigt werden muss.

Bei Lehrbeauftragten heißt das:
Für die Einrichtung neuer Kurse auf Lernplattformen sind 6 Stunden à 25 € und für die Aktivierung alter Kurse 2 Stunden à 25 € zusätzlich zur Lehrauftragsvergütung der Präsenzlehre anzusetzen.


Als Betreuungszeit pro Woche und pro Kurs werden entweder

a) 30 / 60 / 90 Minuten je nach Kurstyp und Anzahl der Studierenden

oder

 b) 60 Minuten als Durchschnittswert gerechnet.

Die Vergütung soll über Werkverträge erfolgen (zusätzlich zum Lehrauftrag).

Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat auf, die Berliner Richtlinie für Lehraufträge entsprechend zu ändern und dort die gesonderte Vergütung von Online-Lehre aufzunehmen.

Die Hochschulen werden aufgefordert, in die Fortbildung der Dozent_innen im Bereich der Online-Lehre zu investieren und die Möglichkeit der Online-Lehre in den Studienordnungen zu berücksichtigen.

Bei hauptberuflich tätigen Lehrkräften fordert die GEW BERLIN, dass Online-Lehrangebote in dem ihrem Zweitaufwand entsprechenden Umfang auf die Lehrverpflichtung der Präsenzlehre angerechnet werden. Die Anrechnung muss mindestens 30 % der jeweiligen Lehrverpflichtung betragen. Bei entsprechend hohem Aufwand soll sie bis zu 80 % betragen.

Die Lehrverpflichtungsverordnung des Senats für die Berliner Hochschulen muss entsprechend geändert werden.

Es muss sichergestellt werden, dass die Autor_innen von Online-Lehrangeboten das Urheber- und Nutzungsrecht behalten. Die Einrichtungen dürfen die Inhalte benutzen und weiteren Kolleg_innen zur Verfügung stellen.