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Personalausstattung für die Ganztagsbetriebe der Grundschulen

Letzte Aktualisierung: 20.06.2016

Die GEW BERLIN fordert, die Personalausstattung für die Ganztagsbereiche der Berliner Grundschulen in folgenden Punkten an die ab 1. August 2016 in Kraft tretenden Änderungen des Berliner Kita-Förderungsgesetzes (KitaFöG) bzw. der Rechtsverordnung zum Kitaförderungsgesetz (VOKitaFöG) anzupassen:

  1. Für die Anleitung von Erzieher*innen in berufsbegleitender Ausbildung, die in Schulen beschäftigt sind, werden für das erste Ausbildungsjahr zwei Zeitstunden gewährt.
  2. Als Kriterium für die Gewährung von Personalzuschlägen gem. § 7 i.V.m. § 21 SchüFöVO werden ab 1. August 2016 ausschließlich Wohngebiete mit sozial benachteiligenden Bedingungen herangezogen. Unter Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen werden im Rahmen dieser Verordnung die Quartiersmanagementgebiete der Kategorien I, II und der Kategorie III sowie die Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gemäß Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) der Kategorien 3-, 4+, 4+/- und 4- verstanden.