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Verteidigung des Streikrechts

Letzte Aktualisierung: 25.11.2014

Da die Bundesregierung an ihrem Vorhaben einer faktischen Einschränkung des Streikrechts unter dem Deckmantel der Tarifeinheit festhält, bekräftigt die GEW BERLIN ihren Beschluss vom Juni 2014: Wir lehnen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ab. Das Ziel des Abschlusses nur eines Tarifvertrags für einen Betrieb kann nur auf Basis einer freiwilligen Kooperation der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen.

Auch dort, wo eine solche freiwillige Kooperation nicht zustanden kommt - wie aktuell im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn - ist es das legitime Recht aller Beschäftigten, zu streiken. Das gilt unabhängig davon, in welcher Gewerkschaft die Streikenden organisiert sind und wessen Streikaufruf sie folgen.

Wir solidarisieren uns mit allen Kolleginnen und Kollegen, die bei der Deutschen Bahn für eine Erhöhung der Entgelte und eine Verkürzung der Arbeitszeit kämpfen.

Die GEW BERLIN erinnert den DGB-Bundesvorstand an den Beschluss des 20. DGB-Bundeskongresses und fordert ein dem Beschluss entsprechendes Handeln ein: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen“ (Beschluss A 001, Z. 145-148).