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Perspektiven für die Beschäftigung studentischer Mitarbeiter*innen in nichtwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern der Berliner Hochschulen

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Perspektiven für die Beschäftigung studentischer Mitarbeiter*innen in nichtwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern der Berliner Hochschulen

Die GEW BERLIN wird beauftragt, sich gegenüber den Berliner Hochschulen dafür einzusetzen, dass der aktuellen Rechtsprechung Rechnung getragen wird und die bisher über den TV Stud realisierten Beschäftigungsverhältnisse von studentischen Mitarbeiter*innen in nichtwissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern (wie Verwaltung, Bibliotheken und IT) in Beschäftigungsverhältnisse nach TV-L überführt werden. Diese sind als unbefristete Stellen einzurichten und vom Arbeitszeitumfang so auszugestalten, dass sie auch für Studierende zugänglich sind.

Die GEW BERLIN fordert die Berliner Hochschulen auf, für die durch den Wegfall ihrer Stellen betroffenen studentischen Beschäftigten schnellstmöglich rechtskonforme Weiterbeschäftigungen anzubieten. Dazu gehört die zügige Ausschreibung als TV-L-Stelle und die Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten als studentische Hilfskraft sowie der besonderen Härte in Fällen von nicht erfolgten Vertragsverlängerungen.

Die GEW BERLIN lehnt eine Änderung des § 121 Berliner Hochschulgesetz mit dem Ziel der Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von studentischen Hilfskräften auf nichtwissenschaftliche Tätigkeiten ab, weil damit das jahrelange Lohndumping legalisiert werden würde und weiterhin billigere Hilfskräfte für höherwertige Tätigkeiten eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus würde eine solche Ausweitung nicht dazu führen, dass die bundesgesetzlichen Regelungen im Sonderbefristungsrecht der Hochschulen (WissZeitVG) auf diese Beschäftigungsverhältnisse angewendet werden können.