Satzungsänderung § 33
In § 33 Ziffer 1 b. Satzung GEW BERLIN wird der Punkt „Öffentlichkeitsarbeit“ ersetzt durch „Mitgliederaktivierung und Mitgliederzeitschrift“.
Die Änderung gilt ab dem 1. Dezember 2023. Die Wahl der Leitung des Vorstandsbereichs Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt; die gewählte Leitung ist Leitung des Vorstandsbereichs Mitgliederaktivierung und Mitgliederzeitschrift.